Zum Inhalt

Urteil: Laesio enormis bei 2 F-Computerkurs

Sachverständige berechnete den Wert des um S 26.340,-- angebotenen Kurses mit rund S 6.000,--. Damit ist die Verkürzung über die Hälfte gegeben.

Eine Verbraucherin hatte beim Institut 2 F Informatik GmbH einen Computerkurs gebucht und eine Anzahlung von S 2.000,-- geleistet. Der Kurs sollte den Umgang mit den Programmen MS-Dos, Windows, Paint Brush und Microsoft Works, sowie eine Vorstellung von Excel und Winword enthalten. Der Gesamtpreis sollte S 26.340,-- betragen. Der Verbraucherin kamen noch vor dem Besuch der ersten Unterrichtsstunde Zweifel am Kurs und sie forderte von 2 F eine Korrektur des Kursbeitrages auf

S 4.000,--, da nach ihrer Ansicht der Verkehrswert der angebotenen Leistung maximal S 4.000,-- betragen hätte. Darauf ging die beklagte Partei nicht ein. Die Verbraucherin trat dem VKI ihre Ansprüche auf Rückersatz der Anzahlung von S 2.000,-- ab. Der VKI klagte und bekam Recht. Der gerichtlich bestellte Sachverständige berechnete den Wert des angebotenen Kurses mit rund S 6.000,--. Damit war eine Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) gegeben und das Gericht gab der Vertragsanfechtung statt. 2 F wurde zur Rückzahlung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Blaha Gartenmöbel GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Blaha Gartenmöbel enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung, Mahnspesen und Verzugsfolgen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Blaha Gartenmöbel hat am 19.12.2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang