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Urteil: Neue Höchstwerte beim Schmerzensgeld

Der OGH hat einem schwerstgradig körperlich und seelisch beeinträchtigten Mann einen Betrag von rund 218.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Ein 21 jähriger Mann erlitt bei einem Verkehrsunfall mit einem Geisterfahrer lebensgefährliche Verletzungen und wurde am Unfallort wiederbelebt. Nach mehrjährigen Spezialbehandlungen konnte der Kläger schließlich wieder die rechten Fingergelenke und das rechte Ellbogengelenk geringfügig bewegen, wodurch er einen elektronisch gesteuerten Rollstuhl bedienen kann. Ansonsten bleibt der Mann gelähmt. Außerdem besteht durch eine Augenmuskellähmung eine Schielstellung.

Schwerste Verletzungen

Die möglichen zukünftigen unfallbedingten und auch wahrscheinlichen Komplikationen sind umfangreich. Die weitere Lebenserwartung beträgt zwischen zehn und 14 Jahren. Der Mann benötigt eine Betreuung durch vier Diplomkrankenpfleger rund um die Uhr und muss immer durch ein Beatmungsgerät beatmet werden. Durch die gesamte Situation entsteht neben den weiteren physischen Schmerzen ein enormer psychischer Druck.

Drei Millionen Schilling Schmerzengeld

Der OGH hielt ein Schmerzensgeld von rund 218.0128,50 Euro (drei Millionen Schilling) für angemessen. Damit werden die bisherigen höchsten Zusprüche bei weitem überschritten. So hatte der OGH zuletzt im Jahr 2001 bei extrem starken Verletzungen ein Schmerzensgeld von etwa 152.000 Euro (äußerst schwer geschädigtes frühgeborenes Kind, dessen Frühgeburt durch einen schweren Verkehrsunfall ausgelöst wurde) als angemessen beurteilt.

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