Zum Inhalt

Urteil: OGH - Keine geltungserhaltende Reduktion bei missbräuchlicher Klausel

In einem obiter dictum hat sich der OGH nun erstmals ausdrücklich auf den Standpunkt gestellt, dass innerhalb des Anwendungsbereiches des Transparenzgebot (§ 6 Abs 3 KSchG) für die geltungserhaltende Reduktion kein Platz ist.

Obwohl der OGH in seiner Entscheidung ein Unternehmergeschäft abzuhandeln hatte, ließ er sich offenbar die Möglichkeit nicht entgehen, endlich eine Klarstellung für Verbrauchergeschäfte zu treffen. So hielt der OGH fest, dass prinzipiell AGB-Klauseln im Sinne einer geltungserhaltenden Reduktion mit ihrem zulässigen Inhalt bestehen bleiben. Allerdings scheide diese Lösung bei Verbrauchergeschäften seit der Einfügung des § 6 Abs 3 KSchG aus, weil zu weit gefasste Klauseln dem Transparenzgebot widersprechen, so der OGH.

Diese - der hL folgenden - Rechtsprechung ist in zweierlei Hinsicht zu begrüßen:

Keine Reduktion auf das gesetzlich gerade noch Zulässige

Ließe man die Anwendung der geltungserhaltenden Reduktion auf rechtswidrige Klauseln zu, so bleibt dem Unternehmer immer die Gewissheit, dass seine Klausel nur in dem Maße der Ungültigkeit anheim fällt, als sie das gesetzlich zulässige Maß überschreitet. Der Rest der Klausel bliebe - gerade an der Grenze zur Rechtswidrigkeit - bestehen. Im Ergebnis droht damit dem Aufsteller gesetzwidriger Klausel keinerlei Sanktion. Im Gegenteil: Das Gericht übernimmt für den Unternehmer die Aufgabe, die Klausel derart am Rande des Gesetzes auszulegen, als das sie gerade noch Bestand haben kann.

Nach der Klarstellung des OGH ist die Folge der Verwendung von gesetzwidrigen Klauseln nun jedoch eine andere: Die gesetzwidrige Klausel ist unwirksam. Damit entsteht eine Vertragslücke, welche durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist. Sieht das dispositive Recht keine Regelung für den zu lösenden Tatbestand vor, ist die ergänzende Vertragsauslegung unter Berücksichtigung des hypothetischen Willen redlicher Parteien vorzunehmen.

Verstärkte Bedeutung des Verbandsverfahrens

Durch die Entscheidung des OGH wurde auch die Bedeutung des Verbandverfahrens gestärkt. Hier war es seit langem hRsp und hL, dass für die Anwendung der geltungserhaltenden Reduktion kein Platz bestehe. So kam es aber zur paradoxen Situation, dass es dem VKI beispielsweise bereits 1995 (OLG Wien, 30.8.1995, 6 R 571/94, KRES 1d/31) gelang, die Rechtswidrigkeit einer Zinsanpassungsklausel vom OLG Wien feststellen zu lassen, dem VKI in Individualprozessen aber immer wieder von Banken entgegen gehalten wurde, dass die Wertungen dieser Entscheidung nicht übertragbar seien, da im Verbandsverfahren ja die geltungserhaltende Reduktion - im Gegensatz zum Individualprozess - nicht zulässig sei.

Aufgrund des "Verbotes" der geltungserhaltenden Reduktion sowohl im Verbandsverfahren als auch im Individualprozess ergeben sich nunmehr jedoch unmittelbare Auswirkungen aus einem Urteil, welches im Verbandsverfahren ergangen ist. Unterschiedliche Auslegungsmaßstäbe können nun nicht mehr eingewendet werden und sind somit etwa höchstrichterliche Entscheidungen nun auch von Untergerichten in Individualprozessen direkt anwendbar.

OGH 5.8.2003, 7 Ob 179/03d

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Blaha Gartenmöbel GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Blaha Gartenmöbel enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung, Mahnspesen und Verzugsfolgen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Blaha Gartenmöbel hat am 19.12.2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang