Zum Inhalt

Urteil: Produkthaftung - Bekanntgabe des Vorunternehmers

OGH: Nennung des Herstellers erst im Prozess ist ausreichend - Klage abgewiesen.

In einem Produkthaftungsverfahren hatte die beklagte Partei, die als "Unternehmer, der das Produkt in den Verkehr gebracht hat" geklagt war, der klagenden Partei im Zuge des Verfahrens den Hersteller des Produktes genannt. Der OGH sah es als ausreichend an, dass diese Nennung des Herstellers erst im Prozess erfolgte und daraufhin die Klage abgewiesen wurde. Es ist allerdings festzuhalten, dass der Kläger die beklagte Partei vor dem Verfahren auch nicht dazu aufgefordert hatte, den Vorlieferanten zu nennen.

Volltextservice

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

OGH: Unzulässige Gebührenklauseln bei Ryanair | vki.at

OGH: Unzulässige Gebührenklauseln bei Ryanair

Der VKI ist mit Verbandsklage gegen 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen der Ryanair DAC vorgegangen. Der Oberste Gerichtshof hat nun bestätigt: 14 von 15 Zusatzgebühren sind unzulässig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang