Zum Inhalt

Urteil: Tatsachenbestätigungs-Klausel ist gesetzwidrig

In einer Verbandsklage gegen einen Wohnwagen-Verkäufer konnte eine rechtspolitisch interessante Entscheidung erwirkt werden.

In den Vertragsformblättern eines Wohnwagenverkäufers fand sich u.a. folgende gesetzwidrige Klausel: "Ich (Wir) bestätige(n), durch meine (unsere) Unterschrift, dass die im oben stehenden Vertragstext fettgedruckten Vertragsbedingungen zwischen mir (uns) und dem Verkäufer bzw. dessen Bevollmächtigten (Vertreter, Dienstnehmer) ausdrücklich besprochen und ausgehandelt wurden, und insbesondere die Bestimmungen über die Abänderung des Kaufgegenstandes von der bestellten Ausführung (Punkt 1 der Liefer- und Verkaufsbedingungen) und die Erhöhung des Kaufpreises (Punkt 4 des Kaufantrages)."

Der VKI klagte - im Auftrag des BMJ (Sektion Konsumentenschutz) - und bekam hinsichtlich dieser (und anderer Klauseln) Recht.

Einseitige Preiserhöhungen (Pkt 4) innerhalb der ersten beiden Monate nach Vertragsabschluss bedürfen gemäß § 6 Abs 2 Z 4 KSchG einer ausdrücklichen Vereinbarung. Ein Umstand, für den auch der Unternehmer beweispflichtig ist. Die inkriminierte Klausel stellt im Ergebnis eine Beweislastumkehr dar, weil nun der Kunde zu beweisen hätte, dass - entgegen der Bestätigung im Text der Klausel - keine Einzelvereinbarung stattgefunden hat. Dies widerspricht § 6 Abs 1 Z 11 KSchG.

Die ordentliche Revision wurde zwar zugelassen, vom Beklagten aber nicht ergriffen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilte nun 6 von 8 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Wizz Air Hungary Ltd. wegen 6 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Wizz Air Hungary Ltd.hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt im Auftrag des Sozialministeriums die Nova Music Entertainment GmbH wegen Klauseln zur Verrechnung eines sogenannten „Müllpfandes“. Das OLG Wien beurteilte die diesbezüglichen Klauseln nun als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang