Zum Inhalt

Urteil: VKI: Weiterer Etappensieg im Zuständigkeitsstreit gegen VW

OLG Wien bestätigt die Zuständigkeit österreichischer Gerichte in den Sammelklagen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums (BMASGK) und der Bundesarbeitskammer (BAK) im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen gegen Volkswagen (VW) bei allen Landesgerichten Österreichs eingebracht.

Seit damals bestreitet VW in all diesen Verfahren, dass die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte gegeben wäre und verzögert dadurch die Prozessführung. VW legte dazu ein Privatgutachten vor, in dem – entgegen der klaren bisherigen Rechtsprechung in Einzelverfahren – behauptet wird, dass keine Zuständigkeit der Gerichte für Verfahren in Österreich gegeben wäre.

In der Folge haben die befassten Landesgerichte ihre Zuständigkeit unterschiedlich behandelt  und dabei teils bejaht (LG Leoben und zuletzt LG Eisenstadt), teils verneint (LG Korneuburg, LG Wr. Neustadt, LG Wels und zuletzt LG Feldkirch) oder dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (LG Klagenfurt).

Nunmehr liegt in den Sammelklagsverfahren des VKI eine positive Entscheidung des Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) mit einer weiteren Klarstellung vor. Das OLG Wien folgt dem VKI und bejaht in einem der sechzehn Sammelklagsverfahren die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte.

Das OLG Wien gibt - wie schon zuletzt das OLG Linz - dem VKI Recht, hebt die Entscheidung des LG Korneuburg auf und bejaht zu der beim LG Korneuburg eingebrachten Sammelklage die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte.

Das OLG Wien hält auch fest, dass der Schaden bereits dadurch entstanden ist, dass ein mit der manipulierten Abgassoftware ausgestattetes und daher nicht gewolltes Fahrzeug gekauft wurde. Für das Gericht scheint auch der Einwand von VW zweifelhaft, dass die Gerichte am Sitz von VW in Deutschland objektiv am besten für die Beweiserhebung und Prozessdurchführung geeignet seien. Ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof ist für VW möglich.

Es ist erfreulich, dass die Oberlandesgerichte nunmehr auch bei den Sammelklagsverfahren ihrer Linie treu bleiben und die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte bejahen. Damit bestehen gute Aussichten, dass sich auch die anderen Gerichte bald inhaltlich mit der Haftung von VW auseinander setzen können. Das ist ein weiterer wesentlicher Schritt für die Geschädigten, um in den Verfahren zur Haftung von VW voranzukommen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der Verein für Konsumenteninformation Klage gegen die Iglo Austria GmbH ein. Anlass war das Tiefkühlprodukt „Iglo Atlantik Lachs“, dessen Füllmenge im Februar 2023 von 250 Gramm auf 220 Gramm reduziert worden war, ohne dass dies für Verbraucher:innen klar erkennbar war.

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Notino Deutschland und Österreich GmbH, die unter www.notino.at einen Versandhandel betreibt. Grund für die Klage war unter anderem eine Klausel, nach der Kund:innen unzulässigerweise aktiv das Kästchen „Mit dieser Bestellung möchte ich keine Informationen zu Veranstaltungen, Neuigkeiten oder Gutscheine erhalten“, anklicken müssten, um keine Zusendungen zu erhalten.

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

OGH-Urteil: Klauseln in AGB von Amazon Prime unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilte nun 6 von 8 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang