Zum Inhalt

Urteil: Vorabentscheidungsverfahren zum Gerichtsstand für Verbandsklagen

Der VKI klagte einen Unternehmer mit Sitz in München auf Unterlassung der Verwendung gesetzwidriger Klauseln. Der OGH fragt nun den EuGH, ob eine Klage in Österreich möglich ist.

In einem Verbandsklagsverfahren des VKI gegen ein Unternehmen mit Sitz in München stellte sich die Frage, ob sich der klagslegitimierte Verband bei Klagen nach § 28 KSchG auf Art. 5 Z 3 EuGVÜ (Ort des Schadenseintrittes) berufen kann. Der OGH hat zu dieser Frage nun ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

OGH: Unzulässige Gebührenklauseln bei Ryanair | vki.at

OGH: Unzulässige Gebührenklauseln bei Ryanair

Der VKI ist mit Verbandsklage gegen 15 Gebührenklauseln in den Beförderungsbedingungen der Ryanair DAC vorgegangen. Der Oberste Gerichtshof hat nun bestätigt: 14 von 15 Zusatzgebühren sind unzulässig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang