Das Konsumentenschutzgesetz kennt in § 27 KSchG auch ein Rücktrittsrecht; allerdings nur, wenn die Ware bzw. der Preis nicht zur Zeit des Vertragsabschlusses festgelegt sind (und der Vertrag auch von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt wurde). Die Verträge der Firma Prantl sehen ein bestimmtes Wäschepaket zu einem bestimmten Pauschalpreis um die 30.000 bis 40.000 Schilling vor. Ein Rücktritt wurde daher bislang regelmäßig zurückgewiesen.
Doch um die Ware an die Frau zu bringen, sieht der Vertrag auch vor, dass man sich nach der Ansparphase auch noch für ganz andere Waren entscheiden kann. Um das zu illustrieren haben die Vertreter der Firma auch Kataloge verschiedenster Waren bis hin zu Vorhängen und Kochtöpfen dabei. Der Kunde kauft also im Bewusstsein, nach der Ansparphase aus einem großen Warenangebot wählen zu können. Der Haken dabei: Die Preise dieser - im Vertrag nicht genau bezeichneten - Waren werden natürlich nicht bei Vertragsabschluß fix festgelegt.
An diesem Punkte setzte eine Musterklage des VKI an: Da dieses Austauschrecht des Kunden für den Käufer ein wesentliches Motiv zum Vertragsabschluss darstelle und man im Fall eines Austausches der Ware sich gerade nicht auf einen fixen Preis berufen könne, seien die Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht gegeben. Das LG Feldkirch ist dieser Argumentation nun gefolgt und hat den Rücktritt einer Verbraucherin anerkannt. Die Konsequenz: Die Firma Prantl muss alle angesparten Raten zurückzahlen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das LG Feldkirch hat die ordentliche Revision an den OGH zugelassen. Der VKI ist aber guten Mutes, dass auch der OGH dieser Umgehung des Rücktrittsrechtes bei Vorauszahlungskäufen eine Abfuhr erteilen wird.
Urteil: Wäschesparverträge - Rücktrittsrecht nach § 27 KSchG
Wäschesparverträge der Firma Prantl in Lustenau sind im Beratungszentrum des VKI Quelle für laufende Beschwerden. Verbraucher haben sich das Sparen auf ein bestimmtes Wäschepaket aufschwatzen lassen und wollen - oft auch nach einiger Zeit der Ratenzahlung - vom Vertrag zurücktreten.