Zum Inhalt

Urteil: Wäschesparverträge - Rücktrittsrecht nach § 27 KSchG

Wäschesparverträge der Firma Prantl in Lustenau sind im Beratungszentrum des VKI Quelle für laufende Beschwerden. Verbraucher haben sich das Sparen auf ein bestimmtes Wäschepaket aufschwatzen lassen und wollen - oft auch nach einiger Zeit der Ratenzahlung - vom Vertrag zurücktreten.

Das Konsumentenschutzgesetz kennt in § 27 KSchG auch ein Rücktrittsrecht; allerdings nur, wenn die Ware bzw. der Preis nicht zur Zeit des Vertragsabschlusses festgelegt sind (und der Vertrag auch von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt wurde). Die Verträge der Firma Prantl sehen ein bestimmtes Wäschepaket zu einem bestimmten Pauschalpreis um die 30.000 bis 40.000 Schilling vor. Ein Rücktritt wurde daher bislang regelmäßig zurückgewiesen.

Doch um die Ware an die Frau zu bringen, sieht der Vertrag auch vor, dass man sich nach der Ansparphase auch noch für ganz andere Waren entscheiden kann. Um das zu illustrieren haben die Vertreter der Firma auch Kataloge verschiedenster Waren bis hin zu Vorhängen und Kochtöpfen dabei. Der Kunde kauft also im Bewusstsein, nach der Ansparphase aus einem großen Warenangebot wählen zu können. Der Haken dabei: Die Preise dieser - im Vertrag nicht genau bezeichneten - Waren werden natürlich nicht bei Vertragsabschluß fix festgelegt.

An diesem Punkte setzte eine Musterklage des VKI an: Da dieses Austauschrecht des Kunden für den Käufer ein wesentliches Motiv zum Vertragsabschluss darstelle und man im Fall eines Austausches der Ware sich gerade nicht auf einen fixen Preis berufen könne, seien die Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht gegeben. Das LG Feldkirch ist dieser Argumentation nun gefolgt und hat den Rücktritt einer Verbraucherin anerkannt. Die Konsequenz: Die Firma Prantl muss alle angesparten Raten zurückzahlen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das LG Feldkirch hat die ordentliche Revision an den OGH zugelassen. Der VKI ist aber guten Mutes, dass auch der OGH dieser Umgehung des Rücktrittsrechtes bei Vorauszahlungskäufen eine Abfuhr erteilen wird.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Blaha Gartenmöbel GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Blaha Gartenmöbel enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung, Mahnspesen und Verzugsfolgen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Blaha Gartenmöbel hat am 19.12.2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang