Zum Inhalt

Urteil zu Datenweitergabeklauseln der Post

Das HG Wien beurteilt die Klauseln, die die Österreichische Post AG als Grundlage für die Datenweitergabe zu Werbezwecken bei der Einrichtung eines Urlaubspostfachs bzw eines Nachsendeauftrags verwendet(e), für rechtswidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Post AG wegen mehrerer Klauseln in deren Vertragsformblättern bzw in den AGB "Urlaubsfach" und "Nachsendeauftrag". Das Handelsgericht (HG) Wien gab dem Klagebegehren voll statt.

Wurde in der Vergangenheit die Einrichtung eines Urlaubspostfachs beantragt, enthielt das Formular eine bereits vorangekreuzte Zustimmung zur Verwendung der Daten. Voraussetzung einer gültigen Einwilligung ist aber, dass diese freiwillig und eindeutig erfolgt. Diesem Erfordernis werden bereits vorangekreuzte Kästchen jedoch nicht gerecht. Weiters ist hier die Bereitstellung der Daten zu Werbezwecken für die Erfüllung des Vertrages nicht erforderlich. Die Post machte den Vertragsabschluss vom Akzeptieren dieser Klausel abhängig (Verstoß gegen das sogenannte Koppelungsverbot). Auch aus diesem Grund ist diese Klausel unzulässig.

Derzeit ist die Einrichtung eines Nachsendeauftrags bzw Urlaubsfaches wie folgt ausgestaltet: Es gibt ein Kästchen zum Ankreuzen, dass KundInnen nicht mit der Datenweitergabe einverstanden sind. Dh KundInnen, die mit der Datenweitergabe nicht einverstanden sind, müssten aktiv durch Ankreuzen dieser widersprechen. Der Widerspruch wird den KonsumentInnen am Antragsformular zwar ermöglicht, standardgemäß ist dieser jedoch nicht voreingestellt. Das Gericht beurteilt dies als Verstoß gegen den privacy by default Grundsatz, nach dem veränderliche Einstellungsmöglichkeiten eines datenverarbeitenden System so voreingestellt sein müssen, dass nur solche Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck der Verarbeitung erforderlich sind. Dies vor dem Hintergrund, dass die Voreinstellungen in vielen Fällen nicht geändert werden, da den Nutzern etwa Wissen, Interesse oder Zeit fehlt. Es darf also kein aktives Handeln des Nutzers erforderlich sein. Darauf läuft die Klausel aber hinaus.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 25.11.2019).

HG Wien 18.11.2019, 42 Cg 11/19v
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Eberharter

Unterlassungserklärung von Eberharter

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Eberharter GmbH wegen 21 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Eberharter enthaltenen Bestimmungen zu Einschränkungen der Gewährleistung, sowie diverse Haftungsausschlüsse gegen die gesetzlichen Bestimmungen.

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg wegen verschiedener Klauseln in der Hochzeitsmappe 2026 abgemahnt. Die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co. Astbergbahn KG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG (Bergbahn Ellmau) wegen verschiedener Klauseln in ihrer (Haftungsausschuss-) Erklärung Ponyreiten Astberg abgemahnt. Die Bergbahn Ellmau hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wizz Air Hungary Ltd (Wizz) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zum Discount Club abgemahnt. Wizz hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang