Zum Inhalt

Urteil: Zulässigkeit der "Sammelklagen"

In einem Verfahren der BAK wegen zuviel bezahlter Zinsen bejahte das OLG Wien abermals die Zulässigkeit der "Sammelklage nach österreichischem Recht" und behob somit einen Beschluss des Erstgerichtes. Das HG Wien als Erstgericht hatte all jene Ansprüche, welche nicht die Wertzuständigkeitsgrenze des Gerichtes erreichten, zurückgewiesen.

Im Anschluss an einen soeben von Kodek veröffentlichten Artikel sei die subjektive Klagshäufung
(§ 227 ZPO) im vorliegenden Fall zulässig. Selbst wenn man die Voraussetzungen der objektiven Klagshäufung (§ 11 ZPO) auf gegenständliches Verfahren anwenden wollte, sei dies zulässig, da die Rückforderungsansprüche mehrerer Bankkunden wegen überhöhter Zinsen die Anforderungen des
§ 11 Abs 2 ZPO erfülle.

Da gegen den Beschluss des OLG Wien kein Rechtsmittel mehr zulässig ist, ist das Verfahren beim HG Wien nun einzuleiten.

OLG Wien 19.7.2004, 2 R 58/04w
Volltextservice
Klagevertreter: Dr. Walter Reichholf, Wien

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Eberharter

Unterlassungserklärung von Eberharter

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Eberharter GmbH wegen 21 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Eberharter enthaltenen Bestimmungen zu Einschränkungen der Gewährleistung, sowie diverse Haftungsausschlüsse gegen die gesetzlichen Bestimmungen.

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg wegen verschiedener Klauseln in der Hochzeitsmappe 2026 abgemahnt. Die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co. Astbergbahn KG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG (Bergbahn Ellmau) wegen verschiedener Klauseln in ihrer (Haftungsausschuss-) Erklärung Ponyreiten Astberg abgemahnt. Die Bergbahn Ellmau hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wizz Air Hungary Ltd (Wizz) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zum Discount Club abgemahnt. Wizz hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang