Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Laudamotion GmbH im Zusammenhang mit Gebühren für Sitzplatzreservierungen geklagt. Einzelheiten zum Urteil finden Sie hier.
Es ging hier vor allem um eine Gebühr, die Erwachsene, die mit Kindern unter 12 Jahren reisten, jedenfalls zahlen mussten. Das Gericht (LG Korneuburg 21.12.2020, 5 Cg 63/19s) stufte diese Gebühr für gröblich benachteiligend und daher gesetzwidrig ein. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Da die der Gebühr für die Sitzplatzreservierung zugrundeliegende Klausel wegfällt, haben KundInnen, die diese Gebühr zahlen mussten, einen Rückforderungsanspruch gegen die Laudamotion GmbH.