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UWG-Reform: VKI fordert dringende Nachbesserungen

Der Ministerialentwurf zur Modernisierungsreform (MoRUG II) schränkt die Haftung für UWG-Verstöße stark ein und erschwert die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher:innen. Der VKI fordert dringend Nachbesserungen.

Nach dem Ministerialentwurf (170/ME) zur Umsetzung der Modernisierungs-Richtlinie (MoRUG II) sollen Schadenersatzansprüche von Verbraucher:innen auf offensichtliche Verstöße gegen bestimmte UWG-Tatbestände beschränkt werden, der ersatzfähige Schaden ist auf positive Vermögensschäden begrenzt, Erleichterungen bei Schadens- und Kausalitätsbeweis sind nicht vorgesehen. 

Damit schränkt der Entwurf sowohl Anwendungsbereich als auch Umfang von Schadenersatzansprüchen im Vergleich zur geltenden Rechtslage stark ein (vgl OGH 4 Ob 49/21s). 

Der VKI fordert daher eine Nachbesserung des Entwurfs, um zu gewährleisten, dass die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher:innen erleichtert wird, Rechtsschutzlücken insbesondere in der Herstellerhaftung geschlossen werden und die Ansprüche nach UWG praxistauglich ausgestaltet werden. 

Im Einzelnen fordern wir:

  • Keine Einschränkung der Haftung auf irreführende und aggressive Geschäftspraktiken sowie offensichtliche Verstöße
  • Ersatzfähigkeit des gesamten Vermögensschadens sowie immaterieller Nachteile
  • Erleichterungen beim Kausalitätsbeweis
  • Ergänzende Preisminderungs- und Rücktrittsrechte für Verbraucher:innen
  • Gewinnabschöpfungsanspruch der Verbände

Die Stellungnahme des VKI zum MoRUG II im Begutachtungsverfahren im Volltext finden Sie hier.

Die Stellungnahme zum parallel zur Begutachtung versandten Entwurf MoRUG I (169/ME) finden Sie hier

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