Zum Inhalt

UWG-Reform: VKI fordert dringende Nachbesserungen

Der Ministerialentwurf zur Modernisierungsreform (MoRUG II) schränkt die Haftung für UWG-Verstöße stark ein und erschwert die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher:innen. Der VKI fordert dringend Nachbesserungen.

Nach dem Ministerialentwurf (170/ME) zur Umsetzung der Modernisierungs-Richtlinie (MoRUG II) sollen Schadenersatzansprüche von Verbraucher:innen auf offensichtliche Verstöße gegen bestimmte UWG-Tatbestände beschränkt werden, der ersatzfähige Schaden ist auf positive Vermögensschäden begrenzt, Erleichterungen bei Schadens- und Kausalitätsbeweis sind nicht vorgesehen. 

Damit schränkt der Entwurf sowohl Anwendungsbereich als auch Umfang von Schadenersatzansprüchen im Vergleich zur geltenden Rechtslage stark ein (vgl OGH 4 Ob 49/21s). 

Der VKI fordert daher eine Nachbesserung des Entwurfs, um zu gewährleisten, dass die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher:innen erleichtert wird, Rechtsschutzlücken insbesondere in der Herstellerhaftung geschlossen werden und die Ansprüche nach UWG praxistauglich ausgestaltet werden. 

Im Einzelnen fordern wir:

  • Keine Einschränkung der Haftung auf irreführende und aggressive Geschäftspraktiken sowie offensichtliche Verstöße
  • Ersatzfähigkeit des gesamten Vermögensschadens sowie immaterieller Nachteile
  • Erleichterungen beim Kausalitätsbeweis
  • Ergänzende Preisminderungs- und Rücktrittsrechte für Verbraucher:innen
  • Gewinnabschöpfungsanspruch der Verbände

Die Stellungnahme des VKI zum MoRUG II im Begutachtungsverfahren im Volltext finden Sie hier.

Die Stellungnahme zum parallel zur Begutachtung versandten Entwurf MoRUG I (169/ME) finden Sie hier

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Unterlassungserklärung von prepmymeal

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die prepmymeal GmbH wegen einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. prepmymeal hat am 17. März 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

OGH: Zwang zur elektronischen Kommunikation, um Schadenfreibonus zu erlangen, unzulässig

OGH: Zwang zur elektronischen Kommunikation, um Schadenfreibonus zu erlangen, unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die UNIQA Österreich Versicherungen AG wegen deren Klauseln geklagt, die die Möglichkeit, den Schadenfreibonus zu bekommen an eine elektronische Kommunikation knüpfen. Der OGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen, gab dem VKI somit Recht und erklärte die eingeklagten Klauseln für unzulässig.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang