Variante 1 - VKI: Wenn der Parameter soweit unter Null geht, dass trotz Aufschlag ein Wert unter Null herauskommt, dann muss die Bank an den Kunden für diese Monate Negativzinsen zahlen.
Variante 2 - Banken: Wenn der Parameter unter Null sinkt, muss der Kunde jedenfalls den vereinbarten Aufschlag zahlen, egal wieviel unter Null der Parameter fällt.
Variante 3 - Bank Austria: Der Zinssatz kann nicht unter Null sinken, d.h. uU fällt der Aufschlag weg oder mindert sich, doch die Bank muss keinesfalls an den Kunden Negativzinsen zahlen.
Der Der VKI führt dazu dzt vier Verbandsklagen mit gemischten Ergebnissen: Wir haben die Variante 1 in zwei Fällen in erster Instanz gewonnen, in einem Fall Variante 3 und die Verbandsklage gegen die Bank Austria haben wir in zweiter Instanz aus formalen Gründen verloren. Dieser Fall liegt beim OGH und wir warten auf dessen Entscheidung.
Es ist zu hoffen, dass sich der OGH - nicht wie seinerzeit im Zinsenstreit mit den Banken - von den Banken wieder bluffen lässt und meint, mit einer salomonischen Entscheidung das Bestehen der Banken retten zu müssen. Die Banken haben schließlich 2015 ihre Gewinne steigern können und es ist kein Grund, wegen Negativzinsen den Bestand der Banken als gefährdet anzusehen.