Zum Inhalt

Verbraucherschutz bei Kredit vom eigenen Arbeitgeber

Ein Energieunternehmen gab seinem Angestellten ein Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs einer Wohnung. Der Darlehensnehmer berief sich später darauf, dass eine Klausel in dem Vertrag missbräuchlich iSd Klausel-Richtlinie sei. Voraussetzung hierfür ist ua, dass der Darlehensgeber Unternehmer ist und der Darlehensnehmer Verbraucher. Weiters sind von der Klausel-Richtlinie Arbeitsverträge ausgenommen.

Für den EuGH sind hier die Anwendungsvoraussetzungen der Klausel-Richtlinie gegeben. Der Umstand, dass ein Mensch mit seinem Arbeitgeber einen anderen Vertrag als einen Arbeitsvertrag schließt, schließt es nicht aus, dass diese Person als "Verbraucher" einzustufen ist. Der gegenständliche Darlehensvertrag regelt weder das Arbeitsverhältnis noch die Arbeitsbedingungen und kann daher nicht als "Arbeitsvertrag" eingestuft werden.

EuGH 21.3.2019, C-590/17 (Pouvin, Dijoux/EDF)

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang