Zum Inhalt

Verbraucherschutz bei Kredit vom eigenen Arbeitgeber

Ein Energieunternehmen gab seinem Angestellten ein Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs einer Wohnung. Der Darlehensnehmer berief sich später darauf, dass eine Klausel in dem Vertrag missbräuchlich iSd Klausel-Richtlinie sei. Voraussetzung hierfür ist ua, dass der Darlehensgeber Unternehmer ist und der Darlehensnehmer Verbraucher. Weiters sind von der Klausel-Richtlinie Arbeitsverträge ausgenommen.

Für den EuGH sind hier die Anwendungsvoraussetzungen der Klausel-Richtlinie gegeben. Der Umstand, dass ein Mensch mit seinem Arbeitgeber einen anderen Vertrag als einen Arbeitsvertrag schließt, schließt es nicht aus, dass diese Person als "Verbraucher" einzustufen ist. Der gegenständliche Darlehensvertrag regelt weder das Arbeitsverhältnis noch die Arbeitsbedingungen und kann daher nicht als "Arbeitsvertrag" eingestuft werden.

EuGH 21.3.2019, C-590/17 (Pouvin, Dijoux/EDF)

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang