Ein Energieunternehmen gab seinem Angestellten ein Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs einer Wohnung. Der Darlehensnehmer berief sich später darauf, dass eine Klausel in dem Vertrag missbräuchlich iSd Klausel-Richtlinie sei. Voraussetzung hierfür ist ua, dass der Darlehensgeber Unternehmer ist und der Darlehensnehmer Verbraucher. Weiters sind von der Klausel-Richtlinie Arbeitsverträge ausgenommen.
Für den EuGH sind hier die Anwendungsvoraussetzungen der Klausel-Richtlinie gegeben. Der Umstand, dass ein Mensch mit seinem Arbeitgeber einen anderen Vertrag als einen Arbeitsvertrag schließt, schließt es nicht aus, dass diese Person als "Verbraucher" einzustufen ist. Der gegenständliche Darlehensvertrag regelt weder das Arbeitsverhältnis noch die Arbeitsbedingungen und kann daher nicht als "Arbeitsvertrag" eingestuft werden.
EuGH 21.3.2019, C-590/17 (Pouvin, Dijoux/EDF)