Nachdem das OLG Wien zunächst entschieden hatte, dass die "Sammelklagen" als sogenannte Streitgenossenschaft zulässig sind, hat das LG Wiener Neustadt am 18.04.2012 in der Verhandlung signalisiert, die Ansprüche der über 900 geschädigten AvW-Anleger mit einem Streitwert von rund 27 Mio. € gegen den damaligen AvW-Prüfer Moore Stephens Ehrenböck wegen Verjährung abzuweisen.
Die beteiligten Anwälte konnten das Gericht jedoch davon überzeugen, Musterverfahren gegen das in etwa vier Wochen zu erwartende abweisende Urteil zu führen, sodass nicht über 900 Berufungen, die hohe Kosten verursachen würden, eingebracht werden müssen.
Kernfrage ist, ob die fünfjährige Verjährungsfrist im UGB (Unternehmensgesetzbuch) in den vorliegenden Fällen zur Anwendung kommt. Günstiger für die Geschädigten wäre die Geltung der allgemeinen dreijährigen Verjährungsbestimmung im ABGB, die erst ab Kenntnis vom Schaden und Schädiger zu laufen beginnt. Es bleibt letztendlich die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) abzuwarten.