Zum Inhalt

Verletzung durch Hund: Wer haftet?

Der OGH hatte einen Fall zu entscheiden, in dem eine Frau Verletzungen erlitt, da sie durch einen angebundenen Hund erschrak und stolperte.

Die Haftung der Tierhalterin des Hundes wurde verneint. Die Klägerin brachte sich selbst in die Gefahrenlage, weil sie den Hund übersah. Die beklagte Tierhalterin hat die erforderliche Verwahrung und Beaufsichtigung des Hundes ausreichend Sorge getragen. Der Hund war angeleint und trug einen Beißkorb.

OGH 21.1.2020, 10 Ob 88/19t

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unterlassungserklärung von Temu I

Unterlassungserklärung von Temu I

Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

Unterlassungserklärung des Hoffman-Vereins

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Hoffman-Verein wegen dreier Klauseln in ihrem Aufnahmeantrag (Vermittlungs- und Organisationsvertrag) abgemahnt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang