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Verletzung in Hotelzimmer: Urlauber bekommen Geld zurück

Im Rahmen eines Ägypten-Urlaubes verletzte sich ein Urlauber, als die gläserne Duschtüre im Hotelzimmer über ihm zerbrach. Er musste medizinisch versorgt werden, sollte Sonne und Wasser für den Rest des Badeurlaubes meiden. Welche Ansprüche in diesem Fall geltend gemacht werden können, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einem - im Auftrag des Sozialministeriums - geführten Musterprozess nun geklärt.

Der VKI forderte vom Reiseveranstalter TUI Österreich GmbH die Rückerstattung eines Teils des Pauschalreisepreises (Gewährleistung) sowie Schadenersatz (für entgangene Urlaubsfreude und Schmerzengeld) und bekam vom Gericht Recht: Die Duschtüre sei mangelhaft gewesen, das Verschulden des Hotels müsse sich der Reiseveranstalter zurechnen lassen. Dass ein Fehlverhalten des Reisenden zum Bruch der Duschtüre und seinen Verletzungen geführt hätte, konnte der Reiseveranstalter gerade nicht beweisen. Das Gericht sprach den beiden Reisenden insgesamt rund EUR 2.000,- zu.

Das Urteil ist rechtskräftig.

BGHS Wien 15.05.2017, 1 C 167/16i
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Klagevertreter: Dr. Gerhard Deinhofer, RA in Wien

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