Ein Ehepaar interessierte sich für eine Umschuldung ihres Altkredites in Höhe von EUR 30.000,--. Ein Vermittler riet zur Aufnahme eines endfälligen Fremdwährungskredites in fünffacher Höhe des zur Abdeckung nötigen Bedarfs. Mit dem Rest des Kredites sollte für die Pension vorgesorgt werden, indem das Geld als Einmalerlag in eine Lebensversicherung investiert wurde.
Eine Aufklärung über die Risken erfolgte nur formularmäßig, tatsächlich gab es keine Aufklärung. Das Ehepaar glaubte den Ausführungen, dass Kredit und Tilgungsträger sicher seien.
Das Handelsgericht Wien geht in einem Musterprozess des VKI im Auftrag des BMASK von einer Haftung des Vermittlers bzw. der Nachfolgefirma aus, dies beschränkt mit dem Verkehrswert bei der Einbringung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.