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Verpatzter Cluburlaub: 45% retour für Algenplage und Baulärm

In einem Verfahren des VKI (im Auftrag des BMSK) sprach nun das Gericht den Verbrauchern eine Reisepreisminderung von 45% plus 20€ pro Tag und Person für entgangene Urlaubsfreude zu.

Der VKI führt im Auftrag des BMSK ein Verfahren auf Reisepreisminderung und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Das BGHS hat in erster Instanz festgestellt:

- Kann bei einem gebuchten Badeurlaub der Strand wegen einer Algenplage nicht benützt werden,

- wird darüber hinaus die Anlage teilweise renoviert, sodass die Reisenden tagsüber Baulärm ausgesetzt sind,

- sind die Fugen im Badezimmer verschimmelt und ist das Frühstücksbuffet eintönig,

dann berechtigt dies zu einer Reisepreisminderung von insgesamt 45 Prozent und zu einem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude von € 20,00 pro Tag und Person.

Für den berechtigten Umzug gebührt überdies ein halber Tag anteiliger Reisepreis.

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