Der VKI führt im Auftrag des BMSK ein Verfahren auf Reisepreisminderung und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Das BGHS hat in erster Instanz festgestellt:
- Kann bei einem gebuchten Badeurlaub der Strand wegen einer Algenplage nicht benützt werden,
- wird darüber hinaus die Anlage teilweise renoviert, sodass die Reisenden tagsüber Baulärm ausgesetzt sind,
- sind die Fugen im Badezimmer verschimmelt und ist das Frühstücksbuffet eintönig,
dann berechtigt dies zu einer Reisepreisminderung von insgesamt 45 Prozent und zu einem Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude von € 20,00 pro Tag und Person.
Für den berechtigten Umzug gebührt überdies ein halber Tag anteiliger Reisepreis.