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Versicherung haftet für Keiler

Nach einem Urteil des BGHS Wien - in einem Musterprozess des VKI im Auftrag des Sozialministeriums - haftet nicht nur der betroffene Versicherungsmakler Mag. Steiner für einen Beratungsfehler sondern auch die Financelife Lebensversicherung. Grundlage für diese Mithaftung ist ein wirtschaftliches Naheverhältnis zwischen Makler und Versicherung.

Der VKI hatte die Financelife Lebensversicherung und den Versicherungsmakler und Vermögensberater Mag. Johannes Steiner im Auftrag des Sozialministeriums wegen eines potentiellen Beratungsfehlers geklagt.

Eine Konsumentin hatte sich in einer finanziellen Notlage befunden. Ein Mitarbeiter von Mag. Steiner stellte ihr einen Privatkredit über EURO 4.000 mit einer Laufzeit von 2 Jahren unter der Bedingung in Aussicht, dass sie gleichzeitig eine Lebensversicherung abschließe. Mit der Zahlung von monatlich Euro 200 und Zahlung der Kreditzinsen sei dann nach zwei Jahren alles erledigt. Die Konsumentin vertraute daher darauf, dass der Kredit nach 2 Jahren getilgt sei.

Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BGHS Wien) geht davon aus, dass die Beratung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft war. Mag. Steiner haftet daher für die Fehlberatung.

Das Erstgericht geht aber auch davon aus, dass auf Grund des Umsatzes ein wirtschaftliches Naheverhältnis zwischen der Financelife und Mag. Steiner vorlag und es daher zweifelhaft ist, ob dieser in der Lage war, überwiegend die Interessen der Konsumenten zu wahren. Daher haftet die Versicherung ebenfalls für die fehlerhafte Beratung.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

BGHS Wien 30.7.2015, 4 C 1057/09h
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Klagevertreter: Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KG

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