Mag. Johannes Steiner, ein Vermögensberater und Versicherungsmakler, bewarb auf Informationsveranstaltungen ein Finanzprodukt, bei dem die Prämien eines langfristigen Versicherungsvertrages durch die Aufnahme von kurzfristigen Privatkrediten finanziert werden sollten, also ein "Sparen ohne eigenes Geld".
Einer Konsumentin wurde von einer Mitarbeiterin des Mag. Steiner dieses "Sparen ohne Eigenmittel" so erklärt, dass sich jedenfalls ein Gewinn von ca. EUR 3.000,-- ergeben sollte.
Diese Zusage war allerdings unzutreffend, weil ein derartiger Überschuss nicht mit Sicherheit prognostiziert werden kann. Das Modell ist auch davon abhängig, dass über Jahre ausreichend viele Privatkredite vermittelt werden können. Das verkaufte Produkt ist somit hoch riskant.
Der VKI machte den Schaden - im Auftrag des Sozialministeriums - klagsweise geltend und bekam nunmehr auch in zweiter Instanz beim Landesgericht Korneuburg (LG Korneuburg) Recht.
Damit liegt nach der Entscheidung des OLG Wien 13 R 215/12a ein weiteres zweitinstanzliches Urteil vor, in dem eine Fehlberatung im Zusammenhang mit derartigen Finanzprodukten festgehalten wird.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 27.5.2014)
LG Korneuburg 15.4.2014. 21 R 55/14g
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Klagsvertreter: Dr. Alexander Klauser, RA in Wien