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VKI - AWD: 22.10.2009 Lostag für Sammelklage

Am Donnerstag 22.10.2009 findet um 12.00 am Handelsgericht Wien (1010 Wien, Marxergasse 1a) im Saal 708 (7.Stock) die erste Verhandlung in der ersten Sammelklage des VKI gegen den AWD statt.

Das Gericht wird vorweg entscheiden müssen, ob eine Rechtsdurchsetzung durch Sammelklage in den vorliegenden Fällen zulässig ist.

Der Sammelklagen-Aktion des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und mit Unterstützung des deutschen Prozessfinanzierers FORIS AG - haben sich 2500 Anleger mit einem Gesamtschaden von rund 30 Millionen Euro angeschlossen. Die erste Teilklage (125 Personen - Schaden rund zwei Millionen Euro) wurde von Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser namens des VKI am 30.Juni 2009 beim Handelsgericht Wien eingebracht. Ende September 2009 folgte bereits die nächste Tranche (145 Personen - Schaden wieder rund zwei Millionen Euro).

Die Sammelklagen wurden notwendig, da mit dem AWD keine aussergerichtliche Lösung zu erzielen war. Der AWD wollte nur Einzelfälle abhandeln und was die Masse betrifft, sich in die Verjährung der Forderungen retten. Auch die Abgabe einer Erklärung, auf die Einrede der Verjährung in allen Beschwerdefällen zu verzichten, wurde bislang verweigert.

Die Sammelklage ist auch Mittel der Wahl, weil nur so sichergestellt werden kann, dass die Fülle der Beweisanbote des VKI, die den Vorwurf einer "systematischen Fehlberatung" durch den AWD stützen sollen, auch zentral von einem Richter aufgenommen, von einem Sachverständigen überprüft und in einem konsistenten Urteil bewertet werden. So wird man den - mit einem Privatgutachten untermauerten - Vorwurf an den AWD, dass dieser bei einfachsten Prüfungen der Bilanzdaten der Immofinanz deren Aktien nie und nimmer als "mündelsicher" an Sparbuch-Sparer hätte verkaufen dürfen, wohl durch ein Sachverständigengutachten klären müssen. Aber nicht 2500 mal in jedem Einzelverfahren, sondern einmal im Zuge der Sammelklage. Auch die genannten 10 Ex-AWD-MitarbeiterInnen, die zur inneren Organisation des AWD Angaben machen können, wird man doch nicht im Ernst 2500 mal aussagen lassen wollen.

Die Sammelklage ist aber nicht nur ein Gebot der Prozessökonomie, sie trägt auch wesentlich zur Dämpfung der Prozesskosten bei. Alleine für die erste Sammelklage (für 125 Personen) liefen Kosten nur für die Klagsschrift in Höhe von rund 30.000 Euro an. Wären alle diese Ansprüche gesondert - in Einzelklagen - eingebracht worden, dann hätte das Kosten von über 150.000 Euro verursacht. Dieses Verhältnis gilt dann für jeden weiteren Prozess-Schritt. Einzelklagen lassen also das Kostenrisiko explodieren und sind unfinanzierbar.

Es wundert daher nicht, dass der AWD insbesondere die Form der Sammelklage bekämpft. Diese sei bei Beratungsfehlern nicht zulässig. Das Interesse dahinter: Da Einzelklagen nicht finanzierbar sind, käme der AWD um eine gerichtliche Prüfung der Vorwürfe der systematischen Fehlberatung und um Schadenersatz in der Masse der Beschwerden herum.

Der Gerichtstermin am Donnerstag nächster Woche ist daher ein "Lostag" für die Sammelklagen-Aktion. Wir werden nach der Verhandlung vom Ergebnis berichten.

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