Der AWD hat heute einer 91-jährigen Geschädigten, für die der VKI in einem Musterprozess Schadenersatzansprüche aus falscher Beratung beim Erwerb von Immofinanz-Aktien geltend gemacht hat, den erlittenen Differenzschaden - nach über einjähriger Prozessdauer - ersetzt und damit implizit eingestanden, dass man falsch beraten hatte.
Beim letzten Verhandlungstermin hatte der AWD - wie in vielen anderen Fällen - an eine Zahlung noch die Bedingung geknüpft, dass dieser Vorgang geheim gehalten werden müsse. So will der AWD der Öffentlichkeit das wahre Ausmaß der zugefügten Beratungsschäden verschweigen.
Der VKI hat diese Strategie aber erfolgreich unterlaufen. Der Dame wurde zugesichert, dass Sie der VKI bei Ablehnung des Geheimhaltungs-Paktes so stellt, wie Sie stünde, hätte Sie das Angebot angenommen. Der Vergleich scheiterte. Nun hat der AWD die Bedingung der Geheimhaltung fallen gelassen und bezahlt.
"Warum nicht gleich so?" fragt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Nachdem gestern die Medien von einem weiteren verlorenen Prozess des AWD berichtet haben, will der AWD offenbar verhindern, dass dies nun Schlag auf Schlag passiert." Durch seine Zahlung wird der VKI in der abschließenden Verhandlung am Montag auf Kosten einschränken.
"Der AWD ist ganz offensichtlich nervös, steht doch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes über das unzulässige Rechtsmittel des AWD gegen die Zulassung der Sammelklage des VKI für die nächsten Wochen bevor", sagt Dr. Peter Kolba. Wenn dann die formellen Einwendungen aus dem Weg sind, geht es an die materielle Prüfung unserer Vorwürfe der systematischen Fehlberatung tausender Anleger durch den AWD. Bis dahin kann der AWD ja auch noch weitere Zahlungen überweisen."
Rückfragehinweis: Verein für Konsumenteninformation, Dr. Peter Kolba, Tel.: 01/588 77 - 320