Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt in einer Sammelklage 181 Betroffene, die vor dem 01.01.2019 den Rücktritt von ihrer Lebensversicherung gegenüber der Nürnberger Versicherung AG Österreich erklärt hatten. Das Prozesskostenrisiko für das Verfahren hat die OMNI BRIDGEWAY übernommen.
Nach einer ersten Verhandlung mit der Nürnberger Versicherung AG Österreich vor dem Landesgericht (LG) Salzburg konnte der VKI jetzt eine Vergleichslösung für die Betroffenen erzielen. Danach erhalten die Konsumentinnen und Konsumenten ihre Forderungen zum Teil ersetzt.
Vor rund einem Jahr hatte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelklage gegen die Nürnberger Versicherung AG Österreich im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lebensversicherungen eingebracht. Nach den Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH) steht den Versicherungsnehmern bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu.
Der VKI ist der Auffassung, dass der Spätrücktritt der betroffenen Kunden zulässig war und den Konsumentinnen und Konsumenten im Wesentlichen die Prämien samt Zinsen zurückzuzahlen sind. Die Nürnberger Versicherung AG Österreich ist aufgrund der oben zitierten Entscheidungen der Ansicht, dass die Ansprüche unbegründet sind.
Trotz dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen bezüglich der Fehlerhaftigkeit der Rücktrittsbelehrungen konnte nach dem Prozessauftakt vor dem LG Salzburg nun eine vergleichsweise Lösung im Sinne der Kunden erzielt werden. Nach Abzug der mit dem Verfahren verbundenen Kosten sowie der Quote für den Prozesskostenfinanzierer erhalten die Betroffenen einen Teil der geleisteten Prämienzahlungen erstattet.