VKI hat 16 Sammelklagen gegen drei Lebensversicherer eingebracht
Update 01.07.2021 - VKI erzielt mit allen drei Lebensversicherern außergerichtlichen Vergleich
Einigung VKI mit Scottisch Widows
https://verbraucherrecht.at/vki-einigt-sich-mit-scottish-widows-limited/5911
Einigung VKI mit FWU
https://verbraucherrecht.at/vki-einigt-sich-mit-fwu-life-insurance-austria-ag/5910
Einigung VKI mit Nürnberger
https://verbraucherrecht.at/vki-einigt-sich-mit-nuernberger-versicherung-ag-oesterreich/5328
851 Betroffene – Streitwert rund 14 Millionen Euro
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte bis Herbst 2017 eine Sammelaktion im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lebensversicherungen durchgeführt. Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH) stand den Versicherungsnehmern bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung durch den Versicherer ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. In Folge handelte der VKI einen Rahmenvergleich für Betroffene, die vom Vertrag zurücktreten wollten, mit der Versicherungsbranche aus. Diesem stimmten jedoch drei größere Versicherer nicht zu. Gegen diese drei Versicherungsunternehmen hat der VKI nun – im Auftrag des Sozialministeriums – Klagen eingebracht.
Im Rahmen der Sammelaktion zum Rücktritt bei Lebensversicherungen hatten sich rund 7000 Konsumentinnen und Konsumenten beim VKI gemeldet, die von ihren Verträgen zurücktreten wollten und deren Rücktrittsbelehrungen nach Einschätzung des VKI fehlerhaft waren. Nach Ansicht des VKI sind nach einem Rücktritt im Wesentlichen die Prämien samt Zinsen an die Betroffenen zurückzuzahlen. Abzuziehen ist lediglich eine Risikoprämie (beispielsweise Ablebensschutz, allfälliger Berufsunfähigkeitsschutz).
Im Herbst 2017 gelang es nach intensiven Verhandlungen, für die Aktionsteilnehmer einen Rahmenvergleich zu vereinbaren, dem fast alle Versicherer beitraten. Damit konnte der Großteil der Fälle verglichen werden. Die FWU Life Insurance Austria AG (vormals Skandia Leben AG), die Nürnberger Versicherung AG Österreich und die Scottish Widows Limited (vormals Clerical Medical Investment Group Ltd. – kurz CMI) waren hingegen nicht bereit, sich dem Rahmenvergleich anzuschließen.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums 16 Sammelklagen für insgesamt 851 Personen gegen diese drei Versicherer eingebracht. Der Gesamtstreitwert beträgt rund 14 Millionen Euro.
Die Omni Bridgeway (vormals Roland ProzessFinanz AG) aus Köln hat die Finanzierung und damit das Prozesskostenrisiko für alle 16 Klagen übernommen. Die Verbraucher tragen hier keinerlei Prozesskostenrisiko.