Zum Inhalt

VKI hat 16 Sammelklagen gegen drei Lebensversicherer eingebracht

, aktualisiert am

Update 01.07.2021 - VKI erzielt mit allen drei Lebensversicherern außergerichtlichen Vergleich

851 Betroffene – Streitwert rund 14 Millionen Euro

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte bis Herbst 2017 eine Sammelaktion im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Lebensversicherungen durchgeführt. Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH) stand den Versicherungsnehmern bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung durch den Versicherer ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. In Folge handelte der VKI einen Rahmenvergleich für Betroffene, die vom Vertrag zurücktreten wollten, mit der Versicherungsbranche aus. Diesem stimmten jedoch drei größere Versicherer nicht zu. Gegen diese drei Versicherungsunternehmen hat der VKI nun – im Auftrag des Sozialministeriums – Klagen eingebracht.

Im Rahmen der Sammelaktion zum Rücktritt bei Lebensversicherungen hatten sich rund 7000 Konsumentinnen und Konsumenten beim VKI gemeldet, die von ihren Verträgen zurücktreten wollten und deren Rücktrittsbelehrungen nach Einschätzung des VKI fehlerhaft waren. Nach Ansicht des VKI sind nach einem Rücktritt im Wesentlichen die Prämien samt Zinsen an die Betroffenen zurückzuzahlen. Abzuziehen ist lediglich eine Risikoprämie (beispielsweise Ablebensschutz, allfälliger Berufsunfähigkeitsschutz).

Im Herbst 2017 gelang es nach intensiven Verhandlungen, für die Aktionsteilnehmer einen Rahmenvergleich zu vereinbaren, dem fast alle Versicherer beitraten. Damit konnte der Großteil der Fälle verglichen werden. Die FWU Life Insurance Austria AG (vormals Skandia Leben AG), die Nürnberger Versicherung AG Österreich und die Scottish Widows Limited (vormals Clerical Medical Investment Group Ltd. – kurz CMI) waren hingegen nicht bereit, sich dem Rahmenvergleich anzuschließen.

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums 16 Sammelklagen für insgesamt 851 Personen gegen diese drei Versicherer eingebracht. Der Gesamtstreitwert beträgt rund 14 Millionen Euro.

Die Omni Bridgeway (vormals Roland ProzessFinanz AG) aus Köln hat die Finanzierung und damit das Prozesskostenrisiko für alle 16 Klagen übernommen. Die Verbraucher tragen hier keinerlei Prozesskostenrisiko.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unterlassungserklärung von Ryanair

Unterlassungserklärung von Ryanair

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Ryanair DAC. wegen 31 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.

Unterlassungserklärung der Hallo Familie GmbH & Co KG (HalloBabysitter)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die Hallo Familie GmbH & Co KG als Betreiberin der Online-Babysitter-Plattform HalloBabysitter (babysitter.at) wegen sieben unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang