Zum Inhalt

VKI: Einigung auch mit SplashLine - Ende für Alko-Werbung

Auch der Marktführer der Maturareiseveranstalter verzichtet auf Alkoholwerbung.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die beiden großen Anbieter von Maturareisen - SplashLine und DocLX - im Auftrag des Konsumentenschutz-ministeriums geklagt, die Bewerbung von Maturareisen durch besondere Hervorstellung des "rund um die Uhr" zur Verfügung stehenden "Markenalkohols" zu unterlassen. Heute hat sich der VKI auch mit SplashLine im Rahmen der ersten gerichtlichen Verhandlung darauf einigen können, dass diese Form der Werbung künftig unterlassen wird. Mitte Jänner 2012 hatte sich bereits DocLX dazu bereit gefunden. Die Werbung für die Maturareisen 2013 (ab Herbst 2012) sollte daher ohne die Betonung des hemmungslosen Alkoholgenusses auskommen.

Heute fand am Handelsgericht Wien die erste mündliche Verhandlung in der Verbandsklage des VKI gegen SplashLine statt. SplashLine verpflichtete sich, die dem Gericht vorliegende aggressive Werbung für harte Alkoholika bei der Bewerbung von Maturareisen gegenüber Jugendlichen zu unterlassen.

Damit folgt der Marktführer SplashLine der Linie seines größten Konkurrenten DocLX. DocLX hatte sich bereits im Jänner 2012 ähnlich verpflichtet.

"Es ist erfreulich, dass es dem VKI durch die Verbandsklagen gelungen ist, die beiden großen Anbieter von Maturareisen zum Ausstieg aus einer Marketing-Spirale der massiven Bewerbung von harten Alkoholika zu bewegen. Beide Anbieter haben in den Gesprächen mit dem VKI betont, dass sie der Überzeugung sind, Ihre Maturareisen auch ohne aggressive Alkoholwerbung an die Jugendlichen zu bringen," resümiert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Die Werbung für die Maturareisen 2013 - diese beginnt im Herbst 2012 - wird daher ohne aggressive Alkoholwerbung auskommen.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang