Zum Inhalt

VKI-ENAMO Ökostrom: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung bei stromdiskont.at

Betroffene Haushaltskunden erhalten Geldersatz. Anmeldung über den VKI war bis 30.06.2020 möglich.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Energieanbieter ENAMO Ökostrom GmbH abgemahnt. Gegenstand der Abmahnung war laut Ansicht des VKI eine unzulässige Preisänderungsklausel der Marke stromdiskont.at. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.

Der VKI konnte sich mit der ENAMO Ökostrom GmbH auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden von stromdiskont.at einigen.
 

  • Die Preiserhöhung vom 01.01.2019 wird mit 01.05.2020 zurückgenommen. Es gelten dann wieder die vor der Preiserhöhung vereinbarten Preise.
  • Kunden erhalten einen pauschalen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01.01.2019. Basis für die Auszahlung ist der pauschal bewertete Jahresverbrauch 2019.


Voraussetzungen zur Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 bei stromdiskont.at betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Tarife von ENAMO (stromdiskont.at) beziehen bzw bezogen haben.
 

  • Eco 2.0
  • Eco 2.0 Plus


Geldersatz erhalten auch jene Kunden, die keinen bestehenden Vertrag mit der ENAMO Ökostrom GmbH mehr haben oder die vom Tarif Eco 2.0/Eco 2.0 Plus in ein neues Produkt der ENAMO gewechselt sind.

Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 30. Juni 2020 möglich.

Unterstützung des VKI
Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen und nach Ende der Anmeldefrist (30.06.2020) alle geeigneten Fälle gesammelt an die ENAMO weiterleiten und die Rückzahlung des pauschalen Geldersatz für die Teilnehmer einfordern.

Wichtige Informationen - FAQs

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 in Fonds investiert haben. Der VKI verhandelt mit diversen Banken über eine außergerichtliche Lösung. Erste Einigungen konnten bereits erzielt werden.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Unzulässige Klauseln in den AGBs von BravoNext S.A.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die BravoNext S.A. (Bravofly) wegen verschiedener Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang