Zum Inhalt

VKI-ENAMO Ökostrom: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung bei stromdiskont.at

Betroffene Haushaltskunden erhalten Geldersatz. Anmeldung über den VKI war bis 30.06.2020 möglich.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Energieanbieter ENAMO Ökostrom GmbH abgemahnt. Gegenstand der Abmahnung war laut Ansicht des VKI eine unzulässige Preisänderungsklausel der Marke stromdiskont.at. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.

Der VKI konnte sich mit der ENAMO Ökostrom GmbH auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden von stromdiskont.at einigen.
 

  • Die Preiserhöhung vom 01.01.2019 wird mit 01.05.2020 zurückgenommen. Es gelten dann wieder die vor der Preiserhöhung vereinbarten Preise.
  • Kunden erhalten einen pauschalen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01.01.2019. Basis für die Auszahlung ist der pauschal bewertete Jahresverbrauch 2019.


Voraussetzungen zur Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 bei stromdiskont.at betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Tarife von ENAMO (stromdiskont.at) beziehen bzw bezogen haben.
 

  • Eco 2.0
  • Eco 2.0 Plus


Geldersatz erhalten auch jene Kunden, die keinen bestehenden Vertrag mit der ENAMO Ökostrom GmbH mehr haben oder die vom Tarif Eco 2.0/Eco 2.0 Plus in ein neues Produkt der ENAMO gewechselt sind.

Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 30. Juni 2020 möglich.

Unterstützung des VKI
Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen und nach Ende der Anmeldefrist (30.06.2020) alle geeigneten Fälle gesammelt an die ENAMO weiterleiten und die Rückzahlung des pauschalen Geldersatz für die Teilnehmer einfordern.

Wichtige Informationen - FAQs

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

AI Act: EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz in Kraft

Mit dem AI Act hat die EU das weltweit erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz entwickelt. Zweck der Verordnung ist die Etablierung eines einheitlichen Rechtsrahmens, um die Einführung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz zu fördern und gleichzeitig den Schutz vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen zu gewährleisten. Der AI Act ist seit 1. August 2024 in Kraft; die Regeln greifen schrittweise ab dem 2. Februar 2025. Der VKI informiert über die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung.

Unterlassungserklärung des Hoffman-Vereins

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Hoffman-Verein wegen dreier Klauseln in ihrem Aufnahmeantrag (Vermittlungs- und Organisationsvertrag) abgemahnt.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang