Zum Inhalt

VKI-ENAMO Ökostrom: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung bei stromdiskont.at

Betroffene Haushaltskunden erhalten Geldersatz. Anmeldung über den VKI war bis 30.06.2020 möglich.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Energieanbieter ENAMO Ökostrom GmbH abgemahnt. Gegenstand der Abmahnung war laut Ansicht des VKI eine unzulässige Preisänderungsklausel der Marke stromdiskont.at. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.

Der VKI konnte sich mit der ENAMO Ökostrom GmbH auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden von stromdiskont.at einigen.
 

  • Die Preiserhöhung vom 01.01.2019 wird mit 01.05.2020 zurückgenommen. Es gelten dann wieder die vor der Preiserhöhung vereinbarten Preise.
  • Kunden erhalten einen pauschalen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01.01.2019. Basis für die Auszahlung ist der pauschal bewertete Jahresverbrauch 2019.


Voraussetzungen zur Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 bei stromdiskont.at betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Tarife von ENAMO (stromdiskont.at) beziehen bzw bezogen haben.
 

  • Eco 2.0
  • Eco 2.0 Plus


Geldersatz erhalten auch jene Kunden, die keinen bestehenden Vertrag mit der ENAMO Ökostrom GmbH mehr haben oder die vom Tarif Eco 2.0/Eco 2.0 Plus in ein neues Produkt der ENAMO gewechselt sind.

Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 30. Juni 2020 möglich.

Unterstützung des VKI
Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen und nach Ende der Anmeldefrist (30.06.2020) alle geeigneten Fälle gesammelt an die ENAMO weiterleiten und die Rückzahlung des pauschalen Geldersatz für die Teilnehmer einfordern.

Wichtige Informationen - FAQs

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Unterlassungserklärung der Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg wegen verschiedener Klauseln in der Hochzeitsmappe 2026 abgemahnt. Die Auersperg Golf- u. Sportanlagen GesmbH Schloss Ernegg hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG

Unterlassungserklärung der Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co. Astbergbahn KG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bergbahn Ellmau Going GmbH & Co.  Astbergbahn KG (Bergbahn Ellmau) wegen verschiedener Klauseln in ihrer (Haftungsausschuss-) Erklärung Ponyreiten Astberg abgemahnt. Die Bergbahn Ellmau hat zu sämtlichen Klauseln umgehend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Wizz Air Hungary Ltd (Wizz) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zum Discount Club abgemahnt. Wizz hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Einigung mit WSK Bank: Refundierung von Kreditbearbeitungsgebühren

Nach Entscheidung des Obersten Gerichtshof zur Unzulässigkeit der Kreditbearbeitungsgebühr und weiteren Entgelten der WSK Bank konnte sich der VKI mit der WSK Bank auf eine außergerichtliche Lösung für betroffene Kreditnehmer:innen einigen. Eine kostenlose Anmeldung zur Aktion ist bis 03.03.2026 möglich!

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Kick-Back Zahlungen: VKI startet Sammelintervention gegen weitere Banken

Nicht offengelegte Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Finanzprodukten sind unzulässig. VKI bietet Unterstützung für betroffenen Kund:innen, die vor 2018 in Fonds investiert haben. Der VKI verhandelt mit diversen Banken über eine außergerichtliche Lösung. Erste Einigungen konnten bereits erzielt werden.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang