Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Energieanbieter ENAMO Ökostrom GmbH abgemahnt. Gegenstand der Abmahnung war laut Ansicht des VKI eine unzulässige Preisänderungsklausel der Marke stromdiskont.at. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.
Der VKI konnte sich mit der ENAMO Ökostrom GmbH auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden von stromdiskont.at einigen.
- Die Preiserhöhung vom 01.01.2019 wird mit 01.05.2020 zurückgenommen. Es gelten dann wieder die vor der Preiserhöhung vereinbarten Preise.
- Kunden erhalten einen pauschalen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01.01.2019. Basis für die Auszahlung ist der pauschal bewertete Jahresverbrauch 2019.
Voraussetzungen zur Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 bei stromdiskont.at betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Tarife von ENAMO (stromdiskont.at) beziehen bzw bezogen haben.
- Eco 2.0
- Eco 2.0 Plus
Geldersatz erhalten auch jene Kunden, die keinen bestehenden Vertrag mit der ENAMO Ökostrom GmbH mehr haben oder die vom Tarif Eco 2.0/Eco 2.0 Plus in ein neues Produkt der ENAMO gewechselt sind.
Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 30. Juni 2020 möglich.
Unterstützung des VKI
Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen und nach Ende der Anmeldefrist (30.06.2020) alle geeigneten Fälle gesammelt an die ENAMO weiterleiten und die Rückzahlung des pauschalen Geldersatz für die Teilnehmer einfordern.
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