Im Anlassfall ging es um die Werbung für die "Wagner Big Pizza", die bei Kauf ab 3 Packungen je 2,19 kosten sollte, wovon an bestimmten Tagen nochmals 25% abgezogen würden, sodass man auf einen Preis von 1,64 Euro pro Packung käme. Tatsächlich verrechnete die Beklagte im Anlassfall 1,87 Euro pro Packung.
Eine irreführende Geschäftspraktik, meinte der VKI und klagte nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb. Die erstinstanzliche Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
LG Salzburg, 27.1.2015, 2 Cg 70/14i
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Klagsvertreterin: Dr. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, RA in Wien