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VKI erfolgreich gegen irreführende Lebensmittelwerbung

Das Oberlandesgericht Wien untersagt die Verpackungsgestaltung der Senseo Kaffeepads "Typ Cappuccino" und "Typ Café Latte" als irreführend. Grund: die Pads enthalten nur Löskaffee in geringen Mengen, der Verbraucher darf aber nach Ansicht der Gerichte durchaus mit Röstkaffee rechnen.

Der VKI hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb auf Unterlassung geklagt.

Die Beklagte meinte, dass der Kunde quasi aufhorchen müsse, wenn vor der Bezeichnung "Cappuccino" der Begriff "Typ" steht. Der Verbraucher wird dadurch aber nicht bewegt, sich mit dem Zutatenverzeichnis näher zu befassen, so das Gericht. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich hier um ein geringwertiges Gut des täglichen Bedarfs handelt, wo Kunden eine nur flüchtige Aufmerksamkeit aufweisen. Dazu kommt, dass die vergleichbaren Produkte anderer Hersteller tatsächlich Röstkaffee enthalten.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig (Stand: 23.6.2017).

OLG Wien 29.5.2017, 1 R 23/17k
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Klagevertreterin: Drin. Anne Marie Kosesnik-Wehrle, RAin in Wien

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