Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - ein Gerichtsverfahren gegen das Energieunternehmen Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) gewonnen. Gegenstand des Verfahrens war eine Preisänderungsklausel, die laut Ansicht des VKI eine unbeschränkte Preisänderungsmöglichkeit vorsah. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte diese Preisanpassungsklausel für unzulässig.
Nach Ansicht des VKI fällt damit die Grundlage für die Preiserhöhung der EVN weg und ist der Erhöhungsbetrag an die Kunden zurückzuzahlen. Dies betrifft sowohl Strom- als auch Gaskunden zu insgesamt 10 Tarifen (siehe unten).
Der VKI konnte sich mit der EVN auf eine rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen.
Kunden, die sich bei der kostenlosen Aktion des VKI anmelden und von der Preiserhöhung betroffen waren, erhalten einen pauschalen Geldersatz für Preiserhöhungen seit 1.10.2018 (bei Optima Tarifen) bzw. seit 1.12.2016 (bei Eco Float-Tarifen) im Ausmaß des sich aus der letzten Preiserhöhung ergebenden Differenzbetrages. Basis für die Gutschrift ist bei den betroffenen Optima-Tarifen die Verbrauchsmenge eines Jahres und bei den Eco Float-Tarifen die Verbrauchsmenge von drei Jahren.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die einen oder mehrere der folgenden Tarife der EVN beziehen bzw bezogen haben.
- Optima-Tarife (Preiserhöhung vom 01.10.2018)
- Optima (Strom-Tarif)
- Optima Eco
- Optima Natur
- Optima Eco Natur
- Optima (Gas-Tarif)
- Optima Biogas
- Eco Float-Tarife (Preiserhöhung vom 01.12.2016)
- Optima Eco Float
- Optima Eco Float Natur
- Optima Eco Float Cap
- Optima Eco Float Cap Natur
Geldersatz erhalten auch jene Kunden, die keinen bestehenden Vertrag mit der EVN mehr haben.
Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31. Mai 2020 möglich und ausschließlich online über folgenden Link durchzuführen.
Unterstützung des VKI
Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, geeignete Fälle an die EVN weiterleiten und die Rückzahlung des pauschalen Geldersatz für die Teilnehmer einfordern.
Wichtige Informationen - FAQs