Zum Inhalt

VKI-EVN: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung bei Strom und Gas-Tarifen

Betroffene Haushaltskunden erhalten Geldersatz. Anmeldung über den VKI war bis 31.05.2020 möglich.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - ein Gerichtsverfahren gegen das Energieunternehmen Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) gewonnen. Gegenstand des Verfahrens war eine Preisänderungsklausel, die laut Ansicht des VKI eine unbeschränkte Preisänderungsmöglichkeit vorsah. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte diese Preisanpassungsklausel für unzulässig.

Nach Ansicht des VKI fällt damit die Grundlage für die Preiserhöhung der EVN weg und ist der Erhöhungsbetrag an die Kunden zurückzuzahlen. Dies betrifft sowohl Strom- als auch Gaskunden zu insgesamt 10 Tarifen (siehe unten).

Der VKI konnte sich mit der EVN auf eine rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen.

Kunden, die sich bei der kostenlosen Aktion des VKI anmelden und von der Preiserhöhung betroffen waren, erhalten einen pauschalen Geldersatz für Preiserhöhungen seit 1.10.2018 (bei Optima Tarifen) bzw. seit 1.12.2016 (bei Eco Float-Tarifen) im Ausmaß des sich aus der letzten Preiserhöhung ergebenden Differenzbetrages. Basis für die Gutschrift ist bei den betroffenen Optima-Tarifen die Verbrauchsmenge eines Jahres und bei den Eco Float-Tarifen die Verbrauchsmenge von drei Jahren.

Voraussetzungen zur Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die einen oder mehrere der folgenden Tarife der EVN beziehen bzw bezogen haben.
 

  • Optima-Tarife (Preiserhöhung vom 01.10.2018)           
    - Optima (Strom-Tarif)
    - Optima Eco
    - Optima Natur
    - Optima Eco Natur
    - Optima (Gas-Tarif)
    - Optima Biogas
  • Eco Float-Tarife (Preiserhöhung vom 01.12.2016)
    - Optima Eco Float
    - Optima Eco Float Natur
    - Optima Eco Float Cap
    - Optima Eco Float Cap Natur


Geldersatz erhalten auch jene Kunden, die keinen bestehenden Vertrag mit der EVN mehr haben.

Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31. Mai 2020 möglich und ausschließlich online über folgenden Link durchzuführen.

Unterstützung des VKI
Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, geeignete Fälle an die EVN weiterleiten und die Rückzahlung des pauschalen Geldersatz für die Teilnehmer einfordern.

Wichtige Informationen - FAQs

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Unterlassungserklärung der Wizz Air Hungary Ltd.

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Wizz Air Hungary Ltd. wegen 6 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt. Wizz Air Hungary Ltd.hat zu sämtlichen Klauseln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

„Versicherungsmathematische Grundsätze“ müssen laut OGH nicht erklärt werden

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Wiener Städtische wegen einer Klausel in der Polizze für eine Rentenversicherung sowie einer Klausel aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Beide Klauseln wurden von den Vorinstanzen für unzulässig erklärt. Die Wiener Städtische legte nur zur zweiten Klausel Revision gegen das Urteil des Berufungsgerichts beim OGH ein, die der OGH für berechtigt erachtete.

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

OLG bestätigt: Nova Rock 2024 „Müllbeitrag“ ist unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt im Auftrag des Sozialministeriums die Nova Music Entertainment GmbH wegen Klauseln zur Verrechnung eines sogenannten „Müllpfandes“. Das OLG Wien beurteilte die diesbezüglichen Klauseln nun als gesetzwidrig.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang