Zum Inhalt

VKI gegen gesetzwidrige Klauseln bei VISA erfolgreich

Verbandsklage im Auftrag der AK Vorarlberg: Von 24 eingeklagten Vertragsklauseln erklärt das Handelsgericht Wien 16 Klauseln für gesetzwidrig.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg - das Kreditkartenunternehmen VISA wegen der Verwendung von 24 Klauseln abgemahnt und - mangels Unterlassungserklärung - die Verbandsklage geführt. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat dem VKI zu zwei Drittel der Klauseln Recht gegeben.

Im Kern standen Klauseln rund um die Verteilung des Risikos und der Haftung für Missbrauch Dritter auf dem Prüfstand.

So geht das Gericht davon aus, dass eine Überwälzung der Haftung für technische Missbräuche (wenn ohne Verschulden des Kunden die Karte kopiert und der Code ausgespäht wird) sittenwidrig und unwirksam ist. Ebenso eine Haftung für jede missbräuchliche Verwendung des PIN-Codes, wenn man den PIN-Code nicht unmittelbar nach Kenntnisnahme vernichtet. Eine solche kausalitäts- und verschuldensunabhängige Haftung des Verbrauchers ist gesetzwidrig.

Auch die Regelung, dass der Kunde jedenfalls bei Sperre der Karte eine Sperrgebühr zu entrichten hat, widerspricht dem Gesetz. Die entsprechende Klausel müsste unterscheiden, ob die Sperre der Sphäre von VISA oder der des Kunden zuzurechnen ist.

Aber auch Haftungsfreizeichnungen von VISA gingen dem Gericht zum Teil zu weit.

So darf das Unternehmen seine Haftung für ein erhöhtes Risiko einer elektronischen Zusendung der Monatsrechnung per e-mail nicht einfach ausschließen, sich nicht undifferenziert für leicht fahrlässiges Verhalten des eigenen Personals freizeichnenund jede Haftung für Vertragshändler oder technische Störungen an Geräten ablehnen.

Bei acht Klauseln hat das Gericht die Verbandsklage des VKI abgewiesen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig; es ist mit einer weiteren Prozessrunde beim Berufungsgericht zu rechnen.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Unzulässige Ausschlussklausel der Generali Versicherung AG

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

OLG Wien: 48 unzulässige Timesharing-Klauseln bei Hapimag

Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.

Unterlassungserklärung der HDI Versicherung AG

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HDI Versicherung AG wegen einer Klausel in deren ARB 2018 idF vom 01.05.2021 abgemahnt. Diese Klausel sah zwar eine Anpassung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie an den VPI vor, nahm aber unter anderem die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen von einer solchen Wertanpassung aus. Die HDI Versicherung AG gab am 15.07.2024 eine Unterlassungserklärung ab.

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

OLG Wien: Dauerrabattklausel des Versicherers Allianz unzulässig

Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang