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VKI gewinnt gegen AMIS-Vermittler

Nach einem Urteil des Handelsgerichts Wien haftet der Vermittler für den Schaden, der sich aus der Veruntreuung von AMIS Kundengeldern ergibt. Der Vermittler hätte seinen Kunden auf das hohe Risiko beim AMIS Generationsplan und die Möglichkeit eines Kapitalverlustes hinweisen müssen.

Der VKI führte im Auftrag des BMASK einen Musterprozess im Zusammenhang mit der Veranlagung in einem AMIS Generationsplan. Der Vermittler hatte einem Konsumenten empfohlen sein angespartes Kapital nicht für die geplante Wohnungsrenovierung zu investieren, sondern einen Fremdwährungskredit aufzunehmen und seine Ersparnisse in den AMIS Generationsplan als Tilgungsträger zu investieren.

In der Folge wurden bei AMIS allerdings große Beträge veruntreut, sodass dem Konsument ein beträchtlicher Schaden entstand.

Das Handelsgericht Wien geht davon aus, dass der Vermittler - die UOP Versicherungsmakler und Vermögensberater GmbH - für den Schaden haftet. Die Veranlagung war für den konkreten Zweck ungeeignet und zu risikoreich.

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