Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, finanziert vom Prozessfinanzierer FORIS AG und vertreten von Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser - fünf Sammelklagen gegen den AWD. Es soll Schadenersatz für rund 2.500 Geschädigte einer "systematischen Fehlberatung" von Anlegern im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast durchgesetzt werden. Der Gesamtstreitwert beträgt rund 40 Millionen Euro. Nachdem das Handelsgericht Wien bereits bei drei Sammelklagen diese Form der Klage für zulässig angesehen hat, folgte heute der Richter der vierten Sammelklage dem Beispiel seiner Kollegen und ließ die Sammelklage zu.
Heute, Freitag 24.9.2010, fand in der Sammelklage V die erste Verhandlung am Handelsgericht Wien statt. Diese wurde vor etwas mehr als einem halben Jahr eingebracht und umfasst rund 335 Geschädigte (Immofinanz und Immoeast) mit einem Streitwert von rund 13 Millionen Euro. Auch dieses Mal hatte der AWD mit aller Kraft versucht, die Klagsform, nämlich die Bündelung zahlreicher Ansprüche zu einer Sammelklage, als unzulässig zu bekämpfen. Wie bereits zuvor (Sammelklage I im November 2009, Sammelklage III im Juli 2010 und Sammelklage II vor einer Woche) scheiterte der AWD. Das Gericht sieht die Form der Sammelklage als zulässig an und wird nunmehr die Vorwürfe des VKI gegen den AWD in der Sache prüfen.
"Wie man sieht, ist die Strategie des AWD, durch Zerschlagung der Sammelklagen der inhaltlichen Prüfung der Vorwürfe zu entgehen, endgültig gescheitert. Das werden auch die AWD-Mutter SWISS LIFE und der AWD-Gründer Carsten Maschmeyer zur Kenntnis nehmen müssen", stellt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, fest. "Unsere Hand ist nach wie vor zu einem Vergleich ausgestreckt, doch dieser wird - es laufen ständig weitere hohe Prozesskosten auf - immer teurer."