Die Werbung verschwieg allerdings, dass nur Vorteilsclub-Mitglieder 25% weniger zahlten. Zwar entschuldigte sich Billa bei einem Konsumenten, der sich darüber beschwert hatte, bewarb aber in der darauffolgenden Woche die Aktion (25% Rabatt auf das Tiefkühlsortiment) wiederum so, dass sich alle KonsumentInnen angesprochen fühlen mußten.
Der VKI brachte daher - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - am 17.11. eine Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung ein.
Werbung muss nicht jedes Detail eines Angebots erwähnen, wesentliche Einschränkungen - wie etwa im Kreis der Adressaten des Angebotes - allerdings durchaus.