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VKI: "Niederländische Klage gegen VW hilft österreichischen Geschädigten nicht!"

Geschädigte des VW-Dieselskandals müssen bis Mitte 2018 aktiv werden.

Nach Medienmeldungen bringt die gemeinnützige niederländische Stiftung Car Claim im VW Abgasskandal in Holland eine Klage für die niederländischen Fahrzeughalter gegen Volkswagen ein. In Presseveröffentlichungen wurde dazu kolportiert, dass auch österreichische Geschädigte von der Klage profitieren würden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) begrüßt die Klage der Stiftung Car Claims für die niederländischen Betroffenen, weist aber darauf hin, dass den Geschädigten in Österreich damit in keiner Weise geholfen ist.

Vielmehr drohen Ansprüche der Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber VW Mitte September 2018 zu verjähren, falls diese nicht aktiv werden. VW hat nämlich die Abgabe eines Verjährungsverzichtes dem VKI gegenüber abgelehnt. Wer also bis dahin keine Klage veranlasst oder keinen Anschluss als Privatbeteiligter im Strafverfahren erklärt, verliert seine Ansprüche. In Österreich sind davon rund 380.000 Fahrzeughalter betroffen. Nach Erfahrung des VKI haben bisher nur rechtsschutzversicherte Konsumenten Klagen eingebracht. Der VKI wird sich bemühen rechtzeitig eine Durchsetzung von Ansprüchen gegen VW zu organisieren.

Mitte September 2015 hat Volkswagen (VW) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Seitdem steht die Frage von Entschädigungen für die Betroffenen im Raum, etwa in Bezug auf die Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge oder im Zusammenhang mit dem angebotenen Softwareupdate. Während VW in den USA Milliarden ausgeschüttet hat, hat sich VW bisher in Europa strikt geweigert, Zahlungen an betroffenen Konsumenten zu erbringen.

Der VKI begrüßt die Vorgangsweise der Stiftung Car Claims, die nach Medienmeldungen eine milliardenschwere Klage für die niederländischen Betroffenen in Holland eingebracht hat. Denn erfahrungsgemäß kann VW nur mit Klagen dazu gebracht werden, die Schäden zu begleichen. Der VKI weist aber darauf hin, dass die Klage in den Niederlanden keinerlei Auswirkung auf die österreichischen Geschädigten hat und diese sich daher nicht zurücklehnen können sondern aktiv werden müssen.

Der VKI bietet derzeit zwar eine Sammelaktion für VW Geschädigte, in der kostenlos Ansprüche geprüft werden. Mit der Teilnahme an der kostenlosen Aktion sind Ansprüche aber nicht gegen Verjährung geschützt. Nur diejenigen, die sich als Privatbeteiligte im Strafverfahren angeschlossen haben oder noch anschließen werden, können bei ausreichender Verfolgungstätigkeit durch die Strafbehörde Ansprüche gegen Verjährung sichern. Der VKI bietet gegen einen Organisationskostenbetrag von 90,-- Euro einen Anschluss als Privatbeteiligter im Strafverfahren an. In Österreich sind rund 380.000 Fahrzeughalter von einer potentiellen Verjährung im September 2018 bedroht. Bisher haben erfahrungsgemäß nur rechtsschutzversicherte Konsumenten Klagen eingebracht. Der VKI wird sich bemühen rechtzeitig eine Durchsetzung der Ansprüche zu organisieren.

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