Zum Inhalt

VKI: "Niederländische Klage gegen VW hilft österreichischen Geschädigten nicht!"

Geschädigte des VW-Dieselskandals müssen bis Mitte 2018 aktiv werden.

Nach Medienmeldungen bringt die gemeinnützige niederländische Stiftung Car Claim im VW Abgasskandal in Holland eine Klage für die niederländischen Fahrzeughalter gegen Volkswagen ein. In Presseveröffentlichungen wurde dazu kolportiert, dass auch österreichische Geschädigte von der Klage profitieren würden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) begrüßt die Klage der Stiftung Car Claims für die niederländischen Betroffenen, weist aber darauf hin, dass den Geschädigten in Österreich damit in keiner Weise geholfen ist.

Vielmehr drohen Ansprüche der Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber VW Mitte September 2018 zu verjähren, falls diese nicht aktiv werden. VW hat nämlich die Abgabe eines Verjährungsverzichtes dem VKI gegenüber abgelehnt. Wer also bis dahin keine Klage veranlasst oder keinen Anschluss als Privatbeteiligter im Strafverfahren erklärt, verliert seine Ansprüche. In Österreich sind davon rund 380.000 Fahrzeughalter betroffen. Nach Erfahrung des VKI haben bisher nur rechtsschutzversicherte Konsumenten Klagen eingebracht. Der VKI wird sich bemühen rechtzeitig eine Durchsetzung von Ansprüchen gegen VW zu organisieren.

Mitte September 2015 hat Volkswagen (VW) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Seitdem steht die Frage von Entschädigungen für die Betroffenen im Raum, etwa in Bezug auf die Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge oder im Zusammenhang mit dem angebotenen Softwareupdate. Während VW in den USA Milliarden ausgeschüttet hat, hat sich VW bisher in Europa strikt geweigert, Zahlungen an betroffenen Konsumenten zu erbringen.

Der VKI begrüßt die Vorgangsweise der Stiftung Car Claims, die nach Medienmeldungen eine milliardenschwere Klage für die niederländischen Betroffenen in Holland eingebracht hat. Denn erfahrungsgemäß kann VW nur mit Klagen dazu gebracht werden, die Schäden zu begleichen. Der VKI weist aber darauf hin, dass die Klage in den Niederlanden keinerlei Auswirkung auf die österreichischen Geschädigten hat und diese sich daher nicht zurücklehnen können sondern aktiv werden müssen.

Der VKI bietet derzeit zwar eine Sammelaktion für VW Geschädigte, in der kostenlos Ansprüche geprüft werden. Mit der Teilnahme an der kostenlosen Aktion sind Ansprüche aber nicht gegen Verjährung geschützt. Nur diejenigen, die sich als Privatbeteiligte im Strafverfahren angeschlossen haben oder noch anschließen werden, können bei ausreichender Verfolgungstätigkeit durch die Strafbehörde Ansprüche gegen Verjährung sichern. Der VKI bietet gegen einen Organisationskostenbetrag von 90,-- Euro einen Anschluss als Privatbeteiligter im Strafverfahren an. In Österreich sind rund 380.000 Fahrzeughalter von einer potentiellen Verjährung im September 2018 bedroht. Bisher haben erfahrungsgemäß nur rechtsschutzversicherte Konsumenten Klagen eingebracht. Der VKI wird sich bemühen rechtzeitig eine Durchsetzung der Ansprüche zu organisieren.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

HG Wien: unzulässige Klauseln bei Ticketmaster

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Ticketmaster GmbH, Niederlassung in Wien wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geklagt.
Nunmehr liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) vor, in dem 21 von 22 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig beurteilt wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Unterlassungserklärung von OPTIN Immobilien

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die OPTIN Immobilien GmbH wegen vier unzulässiger Klauseln im Vertragsformblatt „Mietanbot VIENNA TWENTYTWO“ und einer unzulässigen Geschäftspraktik abgemahnt. OPTIN Immobilien hat am 15. April 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Unterlassungserklärung der M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ in Linz

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Sprachschule für Kinder „Helen Doron“ in Linz wegen zehn Klauseln in den von ihr verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgemahnt. Die M & M Laschkolnig OG „Helen Doron“ hat zu allen Klauseln am 09.03.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung der Kindergruppe Babaluna

Unterlassungserklärung der Kindergruppe Babaluna

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Kindergruppe Babaluna wegen zehn Klauseln in der von ihr verwendeten Betreuungsvereinbarung abgemahnt. Die Kindergruppe Babaluna hat zu allen Klauseln am 29.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

HG Wien: Kontaktangaben bei Microsoft unzureichend

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Microsoft Corporation wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen geklagt. Das HG Wien hat dem VKI mit Urteil vom 19. Jänner 2026 vollumfänglich Recht gegeben.

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act geklagt. Unter anderem verstieß die Homepage-Gestaltung von Temu im Hinblick auf den Minderjährigenschutz und die Information über die verwendeten Empfehlungssysteme gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Temu ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich mit dem VKI.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang