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VKI-Sammelklage gegen AWD: Prozessbeginn am 22.10.2009

Der AWD bestreitet alle Fehlberatungen und begehrt die Abweisung der Sammelklage. Das Gericht jedoch schreibt eine erste Verhandlung aus.

Der VKI hat am 30.6.2009 die erste Staffel der Sammelklagen gegen den AWD beim HG Wien eingebracht. Für 125 Geschädigte wurde Schadenersatz in Höhe von rund 2 Mio Euro begehrt. Der Vorwurf an den AWD: Konservativen Sparern wurden Immobilienaktien als "sicher", "so sicher wie ein Sparbuch" bzw "mündelsicher" verkauft und es wurde in den mündlichen Beratungen in keiner Weise auf das Kursrisiko bzw das Risiko eines Totalausfalles hingewiesen.

Der AWD hatte beklagt, nur mit Vorwürfen konfrontiert zu werden, aber keine konkreten Fällen prüfen zu können. Umso mehr überraschte es, dass der AWD in allen eingeklagten Fällen die falsche Beratung generell bestritten hat und keineswegs auf die konkreten Fälle eingegangen ist. Der AWD zielt vor allem darauf ab, die Sammelklage zu verhindern.

Das Gericht hat nun aber eine Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung für den 22.10.2009, 12.00 am HG Wien ausgeschrieben.

Der VKI bereitet - mangels Einlenken des AWD - inzwischen für Ende September 2009 die nächste Staffel der Sammelklagen vor.

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