Auf ausdrückliches Anraten des Vermittlers löste der Konsument seine Sparbücher auf, um in MEL-Zertifikate zu investieren. Das Geld sollte zum Kauf eines Einfamilienhauses dienen. Mitte des Jahres 2007 kam für ihn wie für viele andere falsch beratene Anleger das böse Erwachen. Der enorme Kurssturz der MEL-Zertifikate brachte viele Träume zum zerplatzen. Etwas Hoffnung macht die vorliegende Entscheidung: Sie entlässt den Vermittler nicht aus seiner Haftung, sondern stellten sich auf die Seite der Anleger.
Konkret sprach das Landesgericht für ZRS Graz im vorliegenden Fall aus, dass der Vermittler Zug um Zug gegen Herausgabe der MEL- Zertifikate den gesamten angelegten Betrag zu bezahlen habe. Und: Dem Konsumenten ist auch jener Betrag zu ersetzen, den er erhalten hätte, wenn er sein Geld so angelegt hätte, wie es seiner Risikobereitschaft entsprach.