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VKI siegt bei fondsgebundener Lebensversicherung

Bei Lebensversicherungen sind Rückkaufswerte und Kostenabzüge nach Einschätzung des VKI oft undeutlich dargestellt. Der VKI führt daher im Auftrag des BMSG mehr als 10 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Lebensversicherungen.

Nach Erfolgen in der klassischen Lebensversicherung liegt nunmehr das erste Urteil zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung vor. Das HG Wien bestätigt darin die Rechtsansicht des VKI und beurteilt 8 Vertragsbestimmungen der Aspecta Lebensversicherung AG als gesetzwidrig.

Das BMSG unterstützt den VKI nunmehr auch bei der Sammelintervention gegen Lebensversicherungen. Für Vertragskontrolle / Nachrechnung / Intervention brauchen die betroffenen Konsumenten nunmehr kein Entgelt bezahlen. Sollten Prozesse notwenig werden, wird das BMSG ebenfalls unterstützen. Siehe www.verbraucherrecht.at .

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Sozialministerium

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