Nach Erfolgen in der klassischen Lebensversicherung liegt nunmehr das erste Urteil zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung vor. Das HG Wien bestätigt darin die Rechtsansicht des VKI und beurteilt 8 Vertragsbestimmungen der Aspecta Lebensversicherung AG als gesetzwidrig.
Das BMSG unterstützt den VKI nunmehr auch bei der Sammelintervention gegen Lebensversicherungen. Für Vertragskontrolle / Nachrechnung / Intervention brauchen die betroffenen Konsumenten nunmehr kein Entgelt bezahlen. Sollten Prozesse notwenig werden, wird das BMSG ebenfalls unterstützen. Siehe www.verbraucherrecht.at .