In den Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Feldkirch befand sich bis Anfang 2020 eine Preisanpassungsklausel, die in einem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) eines anderen Energieanbieters vom Obersten Gerichtshof für gesetzwidrig beurteilt wurde.
Um lange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden konnte sich der VKI mit der Stadtwerke Feldkirch auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen:
- Kunden erhalten einen gestaffelten pauschalen Geldersatz für die Preiserhöhung vom 01. Jänner 2019.
- Bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh beläuft sich der Auszahlungsbetrag auf rund EUR 41,00.
Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung 2019 betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Tarife von Stadtwerke Feldkirch beziehen bzw bezogen haben.
- Strom und Ökostromtarife:
- Privat (Online) und Vorarlberger Ökostrom Privat (Online)
- Privat24 (Online) und Vorarlberger Ökostrom Privat24 (Online)
- Wärme (Online) und Vorarlberger Ökostrom Wärme (Online)
Geldersatz erhalten auch ehemalige Kunden der Stadtwerke Feldkirch, die von der Preiserhöhung vom 01.01.2019 betroffen waren.
Anmeldefrist
Eine kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31. Mai 2021 möglich.