Der VKI bietet daher den TeilnehmerInnen an den Sammelklagen gegen den AWD nunmehr - ohne Kosten und ohne Risiko - an, sich über den VKI auch an dem anhängigen Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen. Der große Vorteil: Dadurch können Schadenersatzansprüche gegen Beschuldigte nicht verjähren.
"Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Staatsanwaltschaft bislang offenbar nur gegen die betreffenden Einzelpersonen, nicht aber auch gegen die dahinter stehenden Verbände ermittelt. Daher werden wir darauf dringen, dass das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz auch zur Anwendung kommt und die Ermittlungen auf Immofinanz, Immoeast und die Nachfolgerin der Constantia Privatbank, die Aviso Zeta Bank ausgedehnt werden", sagt Dr. Kolba zur Strategie des VKI.
Die Verfahren um den "WEB-Skandal" waren ein Anstoß für das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das am 1.1.2006 in Kraft trat; denn allfälligen Schadenersatz würden Geschädigte wohl eher bei den Unternehmen, als bei den Einzelpersonen eintreiben können. Aus dieser Sicht wäre es daher wesentlich, dass auch gegen die Unternehmen ermittelt wird. Diese könnten sich - käme es zu Verurteilungen - anders als die beklagte Bank im "WEB-Skandal" dann im Zivilverfahren nicht darauf hinausreden, am Strafverfahren nicht beteiligt gewesen zu sein.
Der VKI wird nun die Rückmeldungen der Teilnehmer der Sammelklagen gegen den AWD abwarten und sodann eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung samt Privatbeteiligtenanschluss bei der Staatsanwaltschaft einbringen.