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VKI steigt auch gegen Immofinanz und Constantia in den Ring

Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG) steht die VKI Sammelklage wegen "systematischer Fehlberatung" gegen den AWD auf Schiene. Jetzt engagiert sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - auch im Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Firmen Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank. Der VKI bietet den rund 2.500 TeilnehmerInnen an der Sammelklagen-Aktion gegen den AWD an, ihre Interessen auch im Strafverfahren zu vertreten und auf eine Verbandsverantwortung der jeweiligen Unternehmen hinzuwirken - ohne Kosten und ohne Risiko. "Ohne die Fehlberatung des AWD hätten die Kunden keine Immofinanz- und Immoeast-Aktien gekauft; daher gehen wir in erster Linie gegen den AWD vor", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI, "aber die KundInnen sind - quasi als Aktionäre wider Willen - natürlich auch potenzielle Opfer jener Straftaten, zu denen die Staatsanwaltschaft Wien gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte der seinerzeit eng verflochtenen Firmen Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank ermittelt."

   Der VKI bietet daher den TeilnehmerInnen an den Sammelklagen gegen den AWD nunmehr - ohne Kosten und ohne Risiko - an, sich über den VKI auch an dem anhängigen Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen. Der große Vorteil: Dadurch können Schadenersatzansprüche gegen Beschuldigte nicht verjähren.

   "Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Staatsanwaltschaft bislang offenbar nur gegen die betreffenden Einzelpersonen, nicht aber auch gegen die dahinter stehenden Verbände ermittelt. Daher werden wir darauf dringen, dass das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz auch zur Anwendung kommt und die Ermittlungen auf Immofinanz, Immoeast und die Nachfolgerin der Constantia Privatbank, die Aviso Zeta Bank ausgedehnt werden", sagt Dr. Kolba zur Strategie des VKI.

   Die Verfahren um den "WEB-Skandal" waren ein Anstoß für das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das am 1.1.2006 in Kraft trat; denn allfälligen Schadenersatz würden Geschädigte wohl eher bei den Unternehmen, als bei den Einzelpersonen eintreiben können. Aus dieser Sicht wäre es daher wesentlich, dass auch gegen die Unternehmen ermittelt wird. Diese könnten sich - käme es zu Verurteilungen - anders als die beklagte Bank im "WEB-Skandal" dann im Zivilverfahren nicht darauf hinausreden, am Strafverfahren nicht beteiligt gewesen zu sein.

   Der VKI wird nun die Rückmeldungen der Teilnehmer der Sammelklagen gegen den AWD abwarten und sodann eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung samt Privatbeteiligtenanschluss bei der Staatsanwaltschaft einbringen.

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