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VKI und BKS finden Vergleich für Schadensfälle aus geschlossenen Immobilien - und Schiff-Fonds

BKS bietet betroffenen Kunden bis zu 30 Prozent Ersatz ihrer Schäden an

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI)  (im Auftrag des Sozialministeriums) und die BKS Bank AG (BKS) haben für rund 125 Kunden der BKS ein Angebot eines teilweisen Ersatzes von Schäden aus der Vermittlung von Beteiligungsverträgen an Schiffs- und Immobilienfonds durch die BKS erarbeitet.

Die BKS bietet ihren Kunden bis zu 30 Prozent der durch diese Investments erlittenen Schäden an. Der VKI begrüßt diese Angebote und empfiehlt diese Vergleichsangebote anzunehmen.

Der VKI hat im Herbst 2013 (im Auftrag des Sozialministeriums) Beschwerden von Bankkunden gesammelt, die sich durch die Vermittlung ihrer Bank durch den Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Schiffs- oder Immobilienfonds geschädigt sehen. Dabei waren auch rund 130 Beschwerden über die BKS dabei.

Die BKS hat das Gesprächsangebot des VKI, vertreten durch den Wiener Rechtsanwalt Dr. Schumacher, aufgegriffen und es konnte am 22.5.2014 folgende Lösung paktiert werden:

Die BKS bietet Kunden, die sich durch die Vermittlung einer Reihe von Schiffs- oder Immobilienfonds, die in Schieflage gekommen sind, geschädigt sehen, an (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) bis zu 30 Prozent der jeweils erlittenen Schäden zu bezahlen. Basis für die Berechnung sind das bezahlte Nominale + Agio zuzüglich 3% Zinsen p.a. davon ab Zeichnung bis 1.2.2014.

Die entsprechenden Angebote der BKS werden in den nächsten Wochen den betroffenen Kunden  über den VKI bzw. Rechtsanwalt Dr. Schumacher  zugehen.

Der VKI rät den betroffenen Kunden, dieses Angebot eines außergerichtlichen Ausgleiches anzunehmen.

Wir freuen uns, dass nun auch mit der BKS ein guter Kompromiss erreicht werden konnte, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht des VKI.

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