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VKI: Verbandsklage gegen Lottelo wurde zu Unrecht abgewiesen

Heutige Aussendung von Lottelo zeigt, dass Wiederholungsgefahr gegeben ist

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war 2010 mit Verbandsklage gegen Lottelo vorgegangen. Der Vorwurf: Das Spiel richte sich insbesondere an Jugendliche und erzeuge einen "psychologischen Kaufdruck". Weiters wurde eine Reihe von Klauseln als gesetzwidrig inkriminiert. Das Handelsgericht Wien gab der Klage weitgehend statt. Das Oberlandesgericht Wien - als Berufungsgericht - wies die Klage lediglich deshalb ab, da aus dessen Sicht die Wiederholungsgefahr weggefallen war: Lottelo hatte das Spiel nach Änderung des Gesetzes eingestellt. Die heutige Presseaussendung von Lottelo zeigt, dass dies zu Unrecht geschah. Lottelo beabsichtigt, das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof zu bekämpfen und - falls erfolgreich - wohl auch das kritisierte Glücksspiel wieder aufnehmen. Damit wäre eine weitere Verbandsklage vorprogrammiert.

Lottelo behauptet in seiner heutigen Presseaussendung, der VKI sei gegen Lottelo "instrumentalisiert" worden und habe im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen Lottelo einbringen "müssen".

"Diese Darstellung ist grober Unsinn", kontert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Der VKI hat das Spiel, sobald es am Markt war, als für Jugendliche gefährlich erkannt und daher - wie in rund 120 anderen Fällen pro Jahr - beim Konsumentenschutzministerium (BMASK) Genehmigung zur Klage beantragt. Dieser Vorgang erfolgte auf Basis eines Werkvertrages mit dem BMASK. Dieser dient der Finanzierung einer präventiven Marktkontrolle - umgesetzt mit dem Instrument der Verbandsklage - und sichert seit über zehn Jahren mit großem Erfolg, dass österreichische VerbraucherInnen vor gesetzwidrigen Klauseln, vor Verstößen gegen EU-Recht und vor irreführender Werbung geschützt werden." "Die Initiative ging", so Dr. Kolba weiter, "wie in den meisten Fällen vom VKI aus. Wir wurden in keiner Weise instrumentalisiert. Lottelo hat auch - in der Sache - keine Freizeichnung durch das Gericht. Im Gegenteil: Das Erstgericht sah unsere Vorwürfe bestätigt und die Werbung als gesetzwidrig an.

Die Einschätzung des Berufungsgerichtes, dass Lottelo - im Lichte der Gesetzesänderung - von derartigen Praktiken ablassen werden, hat sich nun falsifiziert. Wenn Lottelo seine Praktiken wieder aufnehmen sollte, wird der VKI sofort erneut dagegen vorgehen", betont Kolba.

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