Sofern anspruchsberechtigte WEV-Gas-Kund:innen nicht im gesamten Zeitraum von 01.09.2022 bis 31.03.2023 über einen Gas-Energieliefervertrag im "OPTIMA Entspannt"- bzw. "OPTIMA"-Tarif verfügten, erhalten sie die Ausgleichszahlung aliquot für jenen Zeitraum, auf den dies zutrifft.
Bei der Berechnung der Ausgleichszahlung gelangt ein Mindestverbrauch von 80 kWh und ein Höchstverbrauch von 20.000 kWh zur Anwendung. Liegt der Jahresverbrauch unter dem Mindestverbrauch von 80 kWh, so besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Liegt der Jahresverbrauch über dem Höchstverbrauch von 20.000 kWh, errechnet sich die Ausgleichszahlung auf Basis des Höchstverbrauchs von 20.000 kWh. Alle kWh-Angaben gelten pro Zählpunkt.
Weshalb sind für Strom- und Gas-Kund:innen unterschiedliche Zeiträume für die Energiekosten-Ausgleichszahlung relevant?
VKI und WEV haben zur Vergütung der entstandenen Mehrkosten im Rahmen ihrer Einigung geeignete Zeiträume für die Berechnung der Ausgleichszahlung festgelegt. Für Gas ist dies der Zeitraum von 01.09.2022 bis 31.03.2023. Für Strom ist es der Zeitraum von 01.09.2022 bis 30.11.2022, weil mit 01.12.2022 bereits eine bedeutende Reduktion des Strompreises durch das Stromkostenzuschussgesetz wirksam wurde.
Kann die Energiekosten-Ausgleichszahlung auch in bar ausbezahlt werden?
Aus administrativen Gründen erfolgt die Auszahlung ausnahmslos durch Überweisung auf das von Ihnen bekanntgegebene Bankkonto. Dies ist auch bei Antragstellung in einem der WEV-Servicezentren der Fall.
Bekomme ich eine Bestätigung für die Energiekosten-Auszahlung?
Berechtigte Kund:innen bekommen im Zuge der Auszahlung eine Gutschriftsrechnung übermittelt. Diese wird an den:die Rechnungsempfänger:in per Brief bzw. E-Mail gesendet.
Außerdem sehen Sie Ihre Gutschriftsrechnung im WEV-Kundenportal unter Meine Wien Energie .
Hinweis: Wegen der erwarteten hohen Teilnehmeranzahl an der Aktion kann es möglicherweise zu einer Verzögerung bei der Zustellung kommen.
Ich habe meine Kundendaten vor dem Ausfüllen der Online-Antragsstrecke geändert, aber in der Online-Antragsstrecke erscheinen die alten / falschen Daten. Warum ist das so?
In der Online-Antragsstrecke sind die Kundendaten mit dem Stichtag vom 18.02.2024 hinterlegt. Wenn danach Änderungen vorgenommen wurden, sind diese in der Online-Antragsstrecke nicht ersichtlich.
In diesem Fall bitten wir Sie WEV telefonisch unter der eigens eingerichteten, kostenlosen Service-Hotline 0800 510 805 (Mo-Do: 08:00 – 22:00 Uhr und Fr 08:00 – 16:00 Uhr) zu kontaktieren. Alternativ können Sie den schriftlichen Kund:innen-Service der WEV unter Kundenservice » Servicezentren & Hotline | Wien Energie nutzen.
Warum erhalte ich als Zustimmer:in weniger Geld?
Alle Kund:innen, die der Umstellung auf den "OPTIMA Entspannt"-Tarif per 01.09.2022 zugestimmt haben, haben bereits im Zuge der WEV-Sommer-Aktion 2022 Frei-Energie-Tage erhalten. VKI und WEV haben daher für diese Kund:innen-Gruppe eine niedrigere Energiekosten-Ausgleichszahlung vereinbart.
Wer kann eine bevollmächtigte Person sein, die für mich die Energiekosten-Ausgleichszahlung in der Online-Antragsstrecke beantragen kann?
Jede für Sie vertrauenswürdige Person, die mit Ihrem Einverständnis und in Ihrem Namen die Online-Antragsstrecke für Sie ausfüllen und absenden kann. Das kann beispielsweise ein/eine Verwandte:r oder ein/e gute:r Bekannte:r sein.
Hinweis: Die bevollmächtigte Person muss das Bestehen dieser Vollmacht auf Anfrage der WEV nachweisen und muss hierfür unter der von ihr in der Online-Antragsstrecke angegebenen E-Mail-Adresse erreichbar sein.
Warum habe ich kein Informationsschreiben der WEV zu dieser Aktion erhalten?
Dies kann unterschiedliche Gründe haben, wie etwa folgende:
- Nur bestehende Kund:innen der WEV erhalten ein Informationsschreiben per Post oder E-Mail.
- Es kann auch sein, dass ein/e abweichende:r Rechnungsempfänger:in für Ihr Vertragskonto hinterlegt
ist. Das Informationsschreiben wird dann an diese Adresse geschickt. - Auch kann es vereinzelt zu Problemen am Postweg kommen.
Hinweis: Ob Sie das Informationsschreiben tatsächlich erhalten haben, hat natürlich keine Auswirkung auf Ihren Anspruch auf die Energiekosten-Ausgleichszahlung.
Ich habe andere rechtliche Fragen zum Thema Energieversorgung, kann mir der VKI helfen?
Haben Sie eine Frage zu den Angeboten des VKI oder wünschen Sie eine Rechtsberatung? Der VKI steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Verwenden Sie dazu einfach das Kontaktformular des VKI und senden Sie Ihre Anfrage. Kontakt | VKI