Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Energieanbieter Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG (Wien Energie) geklagt. Gegenstand der Verbandsklage war eine nach Ansicht des VKI unzulässige Preisänderungsklausel. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.
Der VKI konnte sich mit Wien Energie auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen:
- Kunden erhalten über die VKI-Aktion einen verbrauchsabhängigen Geldersatz für die im Oktober 2018 erfolgte Preiserhöhung. Basis für die Auszahlung ist der für die Verbrauchsmenge des Zeitraums 1.10.2018 bis 30.09.2019 bewertete Jahresverbrauch.
- Bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden beläuft sich der Auszahlungsbetrag auf rund EUR 22,00 bei Strom und rund EUR 15,00 bei Gas.
Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt waren alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung 2018 bei Wien Energie betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Tarife bei Wien Energie beziehen bzw bezogen haben.
- Optima Strom
und/oder - Optima Erdgas
Geldersatz erhielten auch jene Kunden, die keinen bestehenden Vertrag mit der Wien Energie mehr haben und von der Preiserhöhung 2018 betroffen waren.
Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31. August 2020 möglich. Wir haben bereits für mehr als 44.000 Fälle bei Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG wegen des Geldersatzes interveniert.
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