Zum Inhalt

VKI-Wien Energie: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung

Betroffene Haushaltskunden erhalten Geldersatz. Die kostenlose Anmeldung über den VKI war bis zum 31.08.2020 möglich.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - den Energieanbieter Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG (Wien Energie) geklagt. Gegenstand der Verbandsklage war eine nach Ansicht des VKI unzulässige Preisänderungsklausel. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.

Der VKI konnte sich mit Wien Energie auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen:

  • Kunden erhalten über die VKI-Aktion einen verbrauchsabhängigen Geldersatz für die im Oktober 2018 erfolgte Preiserhöhung. Basis für die Auszahlung ist der für die Verbrauchsmenge des Zeitraums 1.10.2018 bis 30.09.2019 bewertete Jahresverbrauch.
  • Bei einem durchschnittlichen Haushaltskunden beläuft sich der Auszahlungsbetrag auf rund EUR 22,00 bei Strom und rund EUR 15,00 bei Gas.


Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt waren alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung 2018 bei Wien Energie betroffen waren und einen oder mehrere der folgenden Tarife bei Wien Energie beziehen bzw bezogen haben.

  • Optima Strom
    und/oder
  • Optima Erdgas

Geldersatz erhielten auch jene Kunden, die keinen bestehenden Vertrag mit der Wien Energie mehr haben und von der Preiserhöhung 2018 betroffen waren.

Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31. August 2020 möglich. Wir haben bereits für mehr als 44.000 Fälle bei Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG wegen des Geldersatzes interveniert.

Wichtige Informationen - FAQs

 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

OGH: Zwang zur elektronischen Kommunikation, um Schadenfreibonus zu erlangen, unzulässig

OGH: Zwang zur elektronischen Kommunikation, um Schadenfreibonus zu erlangen, unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die UNIQA Österreich Versicherungen AG wegen deren Klauseln geklagt, die die Möglichkeit, den Schadenfreibonus zu bekommen an eine elektronische Kommunikation knüpfen. Der OGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen, gab dem VKI somit Recht und erklärte die eingeklagten Klauseln für unzulässig.

Unterlassungserklärung von FLAGA

Unterlassungserklärung von FLAGA

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die FLAGA GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung und Demontagekosten gegen die gesetzlichen Bestimmungen. FLAGA hat am 27. Jänner 2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Mit dem „Günstiger-Strom-Gesetz“ wurde ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz erlassen, das umfassende Neuerungen für den österreichischen Strommarkt beinhaltet. Das ElWG ist in weiten Teilen seit dem 24. Dezember 2025 in Kraft. Einzelne Bestimmungen (etwa der Sozialtarif) treten im Laufe des Jahres 2026 in Kraft.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang