Zum Inhalt

Voller Erfolg VKI gegen Amazon

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums Amazon EU S.à r.l. wegen 12 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (aus 2012). Der OGH beurteilte nun alle eingeklagten Klauseln als rechtswidrig.

In den AGB von Amazon war die Anwendung luxemburgischen Rechts vereinbart. Diese Rechtswahlklausel ist gesetzwidrig, da sie keinen Hinweis darauf enthält, dass dennoch die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Verbraucherstaatrechts (hier des österreichischen Rechts) anwendbar bleiben.

Neben dieser Rechtswahlklausel wurden vom VKI auch etwa Klauseln zur Zahlung auf Rechnung (hierfür wurde eine Gebühr von 1,50 EUR pro Lieferung verrechnet) und zu Verzugszinsen beanstandet.

Daneben sah der OGH auch einige Klauseln im Zusammenhang mit Datenverarbeitung für gesetzwidrig an. Laut OGH ist eine Klausel gröblich benachteiligend, nach der Amazon auf die auf amazon.de eingestellten Inhalte (z.B. Kundenrezensionen) die ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung hat und zwar für jegliche Zwecke online wie offline. Für den OGH steht so einem umfassenden Werknutzungsrecht, das ausschließlich im Interesse von Amazon liegt, keine erkennbare Gegenleistung gegenüber.

Hier ein Interview mit unserem Juristen Thomas Hirmke der kurz erklärt, was das Urteil für Amazonkunden konkret bedeutet.

OGH 14.12.2017, 2 Ob 155/16g
Volltextservice
Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien


Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

HG Wien: Erfolg gegen Coaching-Plattform CopeCart

Im Auftrag der AK OÖ klagte der VKI erfolgreich die Online-Plattform CopeCart GmbH, weil Verbraucher:innen nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden und diesen der Rücktritt zu Unrecht verweigert wurde.

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Unzulässige Klauseln in den ABB der AUA

Der VKI ist – im Auftrag des Sozialministeriums – mit einer Verbandsklage gegen 17 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Austrian Airlines AG vorgegangen. Das OLG Wien hat diese Entscheidung bestätigt.

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

OLG Wien verurteilt Iglo wegen Shrinkflation

Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der Verein für Konsumenteninformation Klage gegen die Iglo Austria GmbH ein. Anlass war das Tiefkühlprodukt „Iglo Atlantik Lachs“, dessen Füllmenge im Februar 2023 von 250 Gramm auf 220 Gramm reduziert worden war, ohne dass dies für Verbraucher:innen klar erkennbar war.

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

OLG-Urteil: Gesetzwidrige Klauseln zur „Direktwerbung“ von Notino

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Notino Deutschland und Österreich GmbH, die unter www.notino.at einen Versandhandel betreibt. Grund für die Klage war unter anderem eine Klausel, nach der Kund:innen unzulässigerweise aktiv das Kästchen „Mit dieser Bestellung möchte ich keine Informationen zu Veranstaltungen, Neuigkeiten oder Gutscheine erhalten“, anklicken müssten, um keine Zusendungen zu erhalten.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang