In den AGB von Amazon war die Anwendung luxemburgischen Rechts vereinbart. Diese Rechtswahlklausel ist gesetzwidrig, da sie keinen Hinweis darauf enthält, dass dennoch die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Verbraucherstaatrechts (hier des österreichischen Rechts) anwendbar bleiben.
Neben dieser Rechtswahlklausel wurden vom VKI auch etwa Klauseln zur Zahlung auf Rechnung (hierfür wurde eine Gebühr von 1,50 EUR pro Lieferung verrechnet) und zu Verzugszinsen beanstandet.
Daneben sah der OGH auch einige Klauseln im Zusammenhang mit Datenverarbeitung für gesetzwidrig an. Laut OGH ist eine Klausel gröblich benachteiligend, nach der Amazon auf die auf amazon.de eingestellten Inhalte (z.B. Kundenrezensionen) die ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung hat und zwar für jegliche Zwecke online wie offline. Für den OGH steht so einem umfassenden Werknutzungsrecht, das ausschließlich im Interesse von Amazon liegt, keine erkennbare Gegenleistung gegenüber.
Hier ein Interview mit unserem Juristen Thomas Hirmke der kurz erklärt, was das Urteil für Amazonkunden konkret bedeutet.
OGH 14.12.2017, 2 Ob 155/16g
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, Rechtsanwalt in Wien