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Vulkanausbruch auf Bali

Auf der Ferieninsel Bali dürfte ein größerer Ausbruch des Vulkans Gunung Agung unmittelbar bevorstehen. Medienberichten zufolge wurde die bereits im September errichtete Sicherheitszone ausgeweitet und eine Massenevakuierung angeordnet. Es gibt Einschränkungen des Flugverkehrs.

Bereits Mitte September deutete alles auf einen Ausbruch des Vulkans Gunung Agung auf der beliebten indonesischen Ferieninsel Bali hin. Nachdem der Vulkan in den vergangenen Tagen eine Aschewolke freigesetzt hat, bleibt der internationale Flughafen Denpasar bis voraussichtlich morgen früh, 28.11.2017 geschlossen. Mit weiteren Einschränkungen des Flugverkehrs ist zu rechnen. Die Aschewolke kann auch die Nachbarinseln erreichen und auch dort zu einer Einschränkung bzw. Einstellung des Flugverkehrs führen.

Die indonesische Katastrophenschutzbehörde hat die höchste Gefährdungsstufe 4 ausgerufen.

Nach Angabe des österreichischen Außenministeriums bestünde eine unmittelbare Gefahr nur in der evakuierten Sicherheitszone von 12 km rund um den Vulkan, nicht aber in den meist ca. 70 km entfernten Urlaubsorten wie Kuta, Seminyak und Nusa Dua.

Ob bei einer in diese Region gebuchten Reise ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag (wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage) zusteht, ist anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu prüfen. 

In diesem Zusammenhang hat der Oberste Gerichtshof folgende Grundsätze entwickelt: 

  • Ein kostenloses Rücktrittsrecht (wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage) besteht, wenn die Gefahr - auch im Lichte seriöser Medienberichte - so hoch erscheint, dass ein durchschnittlicher Reisender die Reise nicht antreten würde.
  • Eine offizielle "Reisewarnung" des Außenministeriums ist ein klares Indiz für eine solche Gefahr und rechtfertigt den kostenlosen Reiserücktritt jedenfalls. Derzeit (Stand 26.9.2017) gibt es keine Reisewarnung.
  • Der Umkehrschluss (Kein Reiserücktritt wenn keine Reisewarnung vorliegt) wurde aber vom OGH ausdrücklich verneint. Es reicht aus, wenn diese Gefahr im Lichte seriöser Medienberichte als gegeben erscheint - auch ohne Reisewarnung kann man dann kostenlos zurücktreten.
  • Der OGH verlangt, dass Reisende, deren Abreise noch weiter in der Zukunft liegt, zunächst abwarten, wie sich die Sicherheitslage entwickelt.
  • Auch billigt der OGH dem Reiseveranstalter zu, dass er einem Wunsch nach kostenlosem Rücktritt ein Angebot auf eine zumutbare (und kostenlose) Umbuchung entgegenhält. Gibt es nicht gute Gründe, die Umbuchung abzulehnen (schriftlich dokumentieren!), dann muss man diese akzeptieren, andernfalls Stornogebühren zu bezahlen sind.

Beratung und Hilfestellung bieten das Beratungszentrum des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) und das beim VKI eingerichtete Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) unter www.europakonsument.at

Nähere Informationen und Aktualisierungen der Sicherheitslage können Sie der Homepage des Außenministeriums unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/indonesien/ entnehmen.

Die Reisewarnungen des Außenministeriums finden Sie unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/ 

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