Zum Inhalt

VW-Abgasskandal - Erfolg im Strafverfahren

VKI-Beschwerde zeigt Wirkung - WKStA ermittelt gegen VW

Der VW-Diesel-Skandal platzte im Herbst 2015. Die Strafanzeige des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Volkswagen AG liegt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seit Juli 2016 vor. Aufgrund der langen Untätigkeit der WKStA reichte der VKI Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) ein. Diese zeigt anscheinend Wirkung. Denn die WKStA führte das Strafverfahren - trotz eindeutiger Verdachtslage - nur gegen "unbekannte Täter". Das änderte sich: jetzt wird ein Ermittlungsverfahren gegen die VW AG nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) geführt. Das hat u.a. zur Folge, dass angemeldete Schadenersatzansprüche der am Strafverfahren beteiligten Geschädigten nicht verjähren können.

Im Herbst 2015, also vor knapp zwei Jahren, platzte der VW-Diesel-Skandal mit der Abgasmanipulation von Millionen von Fahrzeugen. Die ersten Anwälte brachten bereits im Herbst 2015 den Sachverhalt zur Anzeige. Seit Juli 2016 liegt der WKStA die Strafanzeige des VKI gegen VW vor.

Mittlerweile haben sich mit Unterstützung des VKI rund 4.500 Teilnehmer am Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, die sich von VW wegen der Betrugssoftware geschädigt fühlen.

Die WKStA blieb aber weitgehend untätig, führte selbst keine Ermittlungen, sondern ersuchte im November 2016 die Staatsanwaltschaft Braunschweig, das Strafverfahren zu "übernehmen". Das Strafverfahren in Österreich wurde mit der Übernahme unterbrochen und stand still. In Deutschland gibt es aber keine Möglichkeit Unternehmen - also VW selbst - strafgerichtlich zu verfolgen. In Österreich ist das allerdings seit Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) 2005 möglich.

Wegen massiver Verdachtslage forderte der VKI daher seit Anzeigeerstattung nicht nur die Verfolgung der Vorstände und leitenden Mitarbeiter, sondern auch der beteiligten Unternehmen.

Nach Rechtsansicht des VKI war die bisherige Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörde hinsichtlich VW mit geltendem Recht unvereinbar, weshalb sich der VKI u. a. mit einem Rechtsschutzersuchen an die OStA wendete.

Kritisiert wurde insbesondere auch der Umstand, dass die Ermittlungen - trotz eindeutiger Identifizierbarkeit der verantwortlichen Personen - gegen "unbekannte Täter" geführt wurde. Die Beschwerde des VKI an die OStA zeigte anscheinend Wirkung. Der VKI nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass die Strafverfolgungsbehörde die Ermittlung nun ausgeweitet hat. Im Fokus steht die Volkswagen AG selbst, weiters auch die Robert Bosch GmbH und der ehemalige VW-Vorstand Martin Winterkorn. Das Verfahren gegen VW wird nunmehr - wie vom VKI gefordert - nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) geführt.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang