Zum Inhalt

VW-Dieselskandal: EuGH-Generalanwalt beurteilt Thermofenster als unzulässig

VW droht Supergau: betroffene Fahrzeuge sind laut EU-Recht nicht vertragsgemäß!

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat mit seinen heutigen Schlussanträgen eine weitere Klarstellung zum VW-Abgas-Skandal vorgenommen. Die verwendete temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung ist illegal. Folgt der EuGH in seinem Urteil – welches für die nächsten Monate erwartet wird – dieser Entscheidung, dann ist auf europäischer Ebene klargestellt, dass auch diese Manipulation von VW EU-rechtswidrig war. 

 

Mitte September 2015 hatte VW eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda aus der Konstruktionsserie EA 189 mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware, Abgastests manipuliert zu haben. Der EuGH stellte mit Urteil vom 17.12.2020 erstmalig fest, dass die von VW eingebaute Software dem EU-Recht widerspricht und unzulässig ist.

Nun beurteilte der Generalanwalt des EuGH das Thermofenster ebenfalls für unzulässig, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im März 2020 dem EuGH Fragen zum Diesel-Abgasskandal, in Bezug auf das sogenannte Thermofenster, vorgelegt hatte.

Nach Auffassung von Generalanwalt Rantos ist der Einbau einer integrierten Software, mit der entsprechend der Außentemperatur und der Höhenlage die Höhe der Schadstoffemissionen eines Fahrzeugs verändert wird - das sogenannte Thermofenster -, unionsrechtswidrig. 

Der Generalanwalt geht davon aus, dass es sich bei der oben beschriebenen Software um eine Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung Nr 751/2007 handelt, da sie bei normalen Nutzungsbedingungen und normalen Fahrzeugbetrieb die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verringert. Abzustellen ist laut Generalanwalt auf den realen Fahrbetrieb und nicht auf (Labor-) Bedingungen des NEFZ (Neuen Europäischen Fahrzyklus).
Unionsrechtswidrig sei das Thermofenster deshalb, weil es nicht mit dem Schutz des Motors vor Beschädigung oder Unfall und dem sicheren Betrieb des Fahrzeugs gerechtfertigt werden kann, da diese temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung vornehmlich der Schonung von Anbauteilen wie AGR-Ventil, AGR-Kühler und Dieselpartikelfilter dient.

Erfreulich äußert sich der Generalanwalt auch dahingehend, dass ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher erwarten darf, dass die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Daher ist ein solches Fahrzeug seiner Meinung nach nicht vertragsgemäß im Sinne der Richtlinie 1999/44. Auch kann eine Vertragswidrigkeit, die darin besteht, dass das betreffende Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, selbst dann nicht als “geringfügig” angesehen werden, wenn der Verbraucher das Fahrzeug selbst bei Kenntnis des Vorhandenseins dieser Einrichtung (gemeint Thermofenster) und ihrer Wirkungsweise erworben hätte.

Diese Einschätzung des Generalanwalts ist höchst begrüßenswert. Sie stärkt die Position der Verbraucher in zahlreichen anhängigen Gerichtsverfahren und erhöht den Druck auf VW.

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind nicht bindend. In der überwiegenden Anzahl folgt der EuGH den Empfehlungen des Generalanwalts. Wann die endgültige Entscheidung ergeht, ist noch offen.

Sollte der EuGH die Einschätzung des Generalanwalts teilen, bringt dies weiteren Rückenwind für die 16 VKI-Sammelklagen gegen VW.

 

Links

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Unterlassungserklärung von FedEx Europe

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Federal Express Europe, Inc. wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von FedEx Europe verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. FedEx Europe hat am 22.01.2026 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt den Strommarkt auf neue Beine

Mit dem „Günstiger-Strom-Gesetz“ wurde ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz erlassen, das umfassende Neuerungen für den österreichischen Strommarkt beinhaltet. Das ElWG ist in weiten Teilen seit dem 24. Dezember 2025 in Kraft. Einzelne Bestimmungen (etwa der Sozialtarif) treten im Laufe des Jahres 2026 in Kraft.

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

EuGH: Airline muss bei Flugannullierung auch Vermittlerprovision erstatten

Der EuGH hat aufgrund eines vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums eingeleiteten Verfahrens entschieden, dass der den Fluggästen bei Flugannullierung zu erstattende Ticketpreis auch die dem Vermittler geleistete Provision einschließt, ohne dass es erforderlich wäre, dass die Airline die genaue Höhe dieser Provision kennt.

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Unterlassungserklärung von Blaha Gartenmöbel

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Blaha Gartenmöbel GmbH wegen 16 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die in den AGB von Blaha Gartenmöbel enthaltenen Bestimmungen zu Preisänderung, Mahnspesen und Verzugsfolgen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Blaha Gartenmöbel hat am 19.12.2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Unterlassungserklärung von Autohero

Unterlassungserklärung von Autohero

Der VKI hat im Auftrag des BMASGPK die Autohero Österreich GmbH wegen 15 unzulässiger Klauseln in deren AGB abgemahnt. Unter anderem verstießen die Bestimmungen zu Vertragsschluss, Risikotragung und Rücktrittsrecht gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Autohero hat am 11. Dezember 2025 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang