Verjährungsverzicht
Wir haben inzwischen von einem Gutteil der österreichischen VW-Händler einen Verjährungsverzicht bekommen. Die Liste der VW-Händler, die den Verjährungsverzicht erklärt haben, finden sie hier. Diese Liste wird noch weiter vervollständigt.
Damit haben wir - für österreichische VW-Fahrzeuginhaber - einen rechtlich haltbaren Verjährungsverzicht erreicht und damit durch unsere Intervention einen großen Erfolg für österreichische Verbraucher erwirkt.
Verhandlungen mit VW über Stiftung in Holland
In den Niederlanden gibt es ein Instrument für Massenverfahren, das in anderen europäischen Ländern fehlt - so auch in Österreich. Über eine Stiftung werden die Interessen der Geschädigten gebündelt und es werden VW Vergleichsverhandlungen für ganz Europa angeboten werden. Käme es zu einem Vergleich, gilt das opt-out-System. Der Vergleich gilt dann für alle Geschädigten, außer für jene, die sich binnen einer festgesetzten Frist davon abmelden.
Die Teilnahme an der Stiftung ist kosten- und risikolos (weil man sich angesichts eines Vergleiches auch kostenlos wieder abmelden kann).
Das Verhandlungsziel der Stiftung ist es, von VW - ähnlich wie in den USA - auch eine Schadenersatzzahlung von VW an seine Kunden zu erlangen.
Sollte VW Verhandlungen ablehnen, wird die Stiftung - unter Einschaltung eines Prozess-Finanzierers - in den Niederlanden auf Feststellung der Schadenersatzansprüche klagen. Die Stiftung überlegt auch - falls nötig - in Österrreich Strafanzeige zu stellen. Anders als in Deutschland kennt Österreich ein Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - ein Verfahren könnte sich also nicht nur gegen Personen, sondern direkt gegen VW richten.
Ansprüche gegen den Vertragspartner (=Händler) können hier nicht gesammelt geltend gemacht werden (zB Gewährleistung, Garantie, Irrtumsanfechtung), weil sich die Ansprüche gegen ganz verschiedene Händler und nicht gegen VW richten. Wenn Sie daher in diese Richtung vorgehen wollen, müssen Sie - allenfalls mit Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung - selbst zum Anwalt und gegen VW vorgehen. Der VKI wird in Österreich durch die Rechtsanwälte Dr. Brauneis und Dr. Klauser (www.bkp.at) vertreten. Die Stichting Volkswagen Car Claim wird in Österreich von Rechtsanwalt Mag. Breiteneder vertreten (www.breiteneder.pro).
Der VKI empfiehlt Ihnen daher zuzustimmen, dass wir Ihre Daten (kosten- und risikolos) an die Stichting Volkswagen Car Claim weiterleiten dürfen.
Rückrufaktion - ÖAMTC macht "Vorher-Nachher-Test"
Bislang gibt es nur sehr allgemeine Ankündigungen von VW, wann und wie die Rückruf-Aktion genau durchgeführt werden wird. Die Umwelthilfe in Deutschland hat - so die Medien - das deutsche Bundeskraftfahramt wegen Untätigkeit sogar geklagt.
Der ÖAMTC wird für verschiedene Modelle stichprobenartig "Vorher-Nachher-Tests" vornehmen. Sie können (auch wenn Sie kein ÖAMTC-Mitglied sind) Ihr Fahrzeug für eine solche Stichprobe über den Fragebogen des ÖAMTC anmelden.
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
- Nur Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat.
- Motorhubraum 2.0l / Baujahre 2008 - 2015 / Gesamtkilometerleistung nicht über 50.000 km (!)
- Das Fahrzeug wird für den aufwendigen Test ca. 2-3 Wochen benötigt; der ÖAMTC stellt für diese Zeit ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
- Aufforderung, das Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, liegt bereits schriftlich vor!
Der ÖAMTC wird vor der Umrüstung sowohl am Prüfstand als auch im Fahrbetrieb testen; ebenso nach der Umrüstung. Es werden dabei Abgase, Verbrauch und Leistung getestet.