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VW-Skandal: ÖAMTC-Test ergibt keine Nachteile durch Wartung - Schadenersatz kann man dennoch fordern

Der ÖAMTC hat eine Reihe von Autos des VW-Konzern, die derzeit zur Wartung einberufen werden, vor der Wartung und auch danach getestet. Die Fakten stimmen optimistisch, dass keine größeren Mängel auftreten.

Der VKI rät dennoch dazu, über die Stichtig Car Claim Schadenersatzansprüche (kosten- und risikolos) geltend zu machen und sich (gegen Kostenbeitrag von 90 Euro) einem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen.

VW hat im Herbst gestanden, die Abgaswerte bei seinen Fahrzeugen sowohl in den USA als auch in Europa manipuliert zu haben. Eine Betrugs-Software erkannte, wenn das Fahrzeug am Teststand war und hat dafür die Abgaswerte unter die Normwerte geregelt; bei normaler Fahrt waren die Werte zu hoch.

VW hat lange angekündigt, die Fahrzeuge Schritt für Schritt zum Service zu bestellen und den Fehler aus- oder umzubauen. Die Frage für viele: Hat nach diesem Service das Fahrzeug schlechtere Fahreigenschaften (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Lebensdauer)? Das hat der ÖAMTC nun bei einigen Fahrzeugen getestet.

Die Abweichungen bei den Abgaswerten seien minimal - fragt sich nur, weshalb diese Wert vor dem Service Grenzwerte überschritten hat und das jetzt nicht mehr tut. Laut ÖAMTC müsse man aber keine wesentliche Beeinträchtigung der Fahreigenschaften befürchten.

Der ÖAMTC leitet daraus ab, es gäbe keinen Schaden und VW treffen keine Pfchlit zum Schadenersatz.

Diese Rechtsansicht ist nach der Meinung des VKI glatt falsch. Das Fahrzeug ist heute - wegen des Misstrauens gegen den VW-Betrug - am Gebrauchtwagenmarkt einfach weniger wert. Fachleute nennen das merkantilen Minderwert. Daher haben die Fahrzeughalter trotz - laut ÖAMTC - erfolgreicher Fehlerbehebung einen Schaden und der VKI empfiehlt im Gegensatz zum ÖAMTC:

  • Kostenlose Teilnahme an Vergleichsbemühungen mit VW über den VKI und eine
    holländische Stiftung (VW Car Claim) mit dem Ziel Zahlungen wie in den USA zu vereinbaren
  • Anschluss an ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte (Kostenbeitrag 90 Euro)

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160628_OTS0001/oeamtc-test-vw-umruestungen-beeintraechtigen-leistung-und-verbrauch-nicht-fotos-grafik

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